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Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer: Abgabe wieder geöffnet - Spendenannahme vorübergehend gestoppt

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen

Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen

Homburger Musiksommer startet am 30. Mai - Näheres unter der Rubrik Leben in Homburg - Veranstaltungsvielfalt - Musiksommer

Am Steinhübel: Verkehrseinschränkungen wegen Tiefbauarbeiten ab dem 19. Mai

Daten über Alters- und Ehejubiläen

Kreisstadt Homburg
- Bürgeramt -


B e k a n n t m a c h u n g

 

Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

 

Daten über Alters- und Ehejubiläen

 

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

Homburg, den 06.02.2024

 

Der Oberbürgermeister

i.V.

 

Michael Forster

Bürgermeister

  Veröffentlicht am: 06.03.2024 | Drucken