Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB)

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 27.06.2019


B E K A N N T M A C H U N G

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB)


Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 13.02.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Schlehhecke" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Nach Erarbeitung des städtebaulichen Vorentwurfs fanden die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung statt. Parallel dazu wurde am 07.10.2004 die Anordnung der Umlegung beschlossen.

Nach Anhörung der Ortsrates Kirrberg (10.09.2007) und auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses (13.09.2007) beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2007 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan sowie der Umlegung.

In seiner Sitzung am 04.06.2009 beschloss der Stadtrat zwecks Festschreibung der Grundstücke im Rahmen des Baulückenrechts die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in diesem Bereich.

Der Ortsrat Kirrberg beantragte in seiner Sitzung vom 28.02.2012 die erneute Aufnahme des Bebauungsplanverfahrens sowie des Umlegungsverfahrens woraufhin der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2012 die Umlegung anordnete.

Da sich der Aufhebungsbeschluss vom 27.09.2007 mangels öffentlicher Bekanntmachung als unwirksam darstellte, bestätigte das Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 21.07.2014 dass der Aufstellungsbeschluss vom 13.02.2003 nach wie vor Gültigkeit hat. Der nicht öffentlich bekanntgemachte Aufhebungsbeschluss wurde aus Gründen der Rechtssicherheit daraufhin aufgehoben, sodass nun das Bebauungsplanverfahren weiter geführt wird und die frühzeitige Beteiligung erfolgen kann.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Schlehhecke“ werden folgende Ziele verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Neuordnung der Grundstücke und die rechtliche Grundlage zur Erschließung des Gebietes geschaffen werden.
Das Bebauungsplangebiet liegt im rückwärtigen Bereich der Lamsbach- und Eckstraße. In diesem Bereich sind bereits seit Jahren in Einzelfällen Baugenehmigungen zum Bau von Wohnhäusern erteilt worden. Voraussetzung war eine ausreichende Grundstücksgröße und die Sicherung der Erschließung (Zufahrt, Strom, Wasser, Abwasser, Gas) über das vordere bereits erschlossene Grundstück.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das Gebiet nun abschließend geordnet und voll erschlossen werden. Somit wird den restlichen Eigentümern die Bebaubarkeit ihrer Grundstücke ermöglicht.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Planbereich ist als Wohnbaufläche dargestellt.

Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Norden, Osten und Süden durch die Achse der Lamsbachstraße, im Westen durch die Achse der Eckstraße. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von knapp acht Hektar.

Suedlich Schlehhecke


Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidene Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom 10.07.2019 bis einschließlich 24.07.2019 während der allgemeinen Dienststunden im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.
Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 4 werden die Bekanntmachung und die Unterlagen im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter: http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kreisstadt Homburg, den 27.06.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 02.07.2019 | Drucken