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Haushaltssatzung der Kreisstadt Homburg für das Haushaltsjahr 2020

Haushaltssatzung
der Kreisstadt Homburg
für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208) hat der Stadtrat am 28.05.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2020
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 84.676.266,00 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 98.350.123,00 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -13.673.857,00 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.410.163,00 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.487.500,00 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -3.077.337,00 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.077.337,00 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.592.400,00 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 484.937,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 3.077.337,00 EUR


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 140.000.000,00 EUR

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -13.673.857,00 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von:

1. Grundsteuer 2020
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A -
250 v.H.
b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B -
560 v.H.
2. Gewerbesteuer 450 v.H.

(Bem.: Die Hebesätze der Realsteuern bleiben in der Höhe unverändert in Bezug auf die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vom 12.12.2019)

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 28.05.2020 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Stadtrat am 28.05.2020 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

Homburg, den 29.05.2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

gez. Michael Forster

(Michael Forster)
Bürgermeister

Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut:

"Die erforderliche Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird erteilt und ist als Anlage beigefügt. Der Teilbetrag der Kredite in Höhe von 1.200 T€, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung veranschlagt ist, ist zweckgebunden und darf zur Finanzierung der übrigen Investitionen nicht verwandt werden."

66386 St. Ingbert, den 07.08.2020
Landesverwaltungsamt (Dienstsiegel)
In Vertretung

gez. Thomas Kreusch

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310 des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen vom 01.09.2020 bis 11.09.2020 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr.

Homburg, den 24.08.2020

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

gez. Michael Forster

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 30.08.2020 | Drucken