Aufgrund von Asphaltarbeiten muss der Kreisverkehrsplatz in der Berliner Straße bis voraussichtlich 28.03. gesperrt werden.
Am Donnerstag, 3. April, ist der zentrale Annahmeplatz für Grüngut in der Neuen Industriestraße geschlossen.
Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt
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Reparatur-Treff findet wieder am 2. April statt
Talstraße wird zum Keramikmarkt gesperrt
Kanalbauarbeiten „Alte Feuerwache“: Sechster Bauabschnitt kurzfristig gestartet
Haushaltssatzung | ||||
der Kreisstadt Homburg | ||||
für das Haushaltsjahr 2025 | ||||
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), | ||||
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Stadtrat am 19.12.2024 folgende Haushaltssatzung | ||||
beschlossen: | ||||
§ 1 | ||||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt für das Haushaltsjahr | 2025 | |||
1. im Ergebnishaushalt mit | ||||
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 102.792.100,00 | EUR | ||
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 114.453.421,00 | EUR | ||
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -11.661.321,00 | EUR | ||
2. im Finanzhaushalt mit | ||||
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.578.682,00 | EUR | ||
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 19.986.160,00 | EUR | ||
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -14.407.478,00 | EUR | ||
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 14.407.478,00 | EUR | ||
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.052.500,00 | EUR | ||
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 11.354.978,00 | EUR | ||
§ 2 | ||||
Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 14.407.478,00 | EUR | ||
§ 3 | ||||
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | ||||
§ 4 | ||||
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 70.000.000,00 | EUR | ||
§ 5 | ||||
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes | ||||
wird festgesetzt auf | -11.661.321,00 | EUR | ||
§ 6 | ||||
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt in Höhe von: | ||||
1. Grundsteuer | 2025 | |||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | ||||
- Grundsteuer A - | ||||
250 | v.H. | |||
b) für die Grundstücke | ||||
- Grundsteuer B - | ||||
560 | v.H. | |||
2. Gewerbesteuer | ||||
475 | v.H. | |||
§ 7 | ||||
Es gilt der vom Stadtrat am 19.12.2024 beschlossene Stellenplan. | ||||
Homburg, den 19.12.2024 | ||||
Der Oberbürgermeister | ||||
(Michael Forster) | ||||
Die nach §§ 92 Abs. 2 und 91 Abs. 4 KSVG erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in | ||||
den §§ 2, 3 und 5 haben folgenden Wortlaut: | ||||
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Kreisstadt Homburg genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstver- | ||||
waltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 14.407.478,00 EUR. | ||||
66386 St. Ingbert, 10.02.2025 | ||||
Landesverwaltungsamt (Dienstsiegel) | ||||
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. | ||||
Gem. § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder | ||||
aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig | ||||
zustande gekommen. | ||||
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Zimmer 310a des Rathauses, Am Forum 5, an den Arbeitstagen | ||||
vom 04.03.2025 bis 13.03.2025 öffentlich aus, und zwar täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.45 Uhr, | ||||
freitags nur von 08.30 bis 13.00 Uhr. | ||||
Homburg, den 17.02.2025 | ||||
Der Oberbürgermeister | ||||
( Michael Forster ) | ||||