Sommerpause der Kleiderkammer am Hochrech vom 14.07. bis einschließlich 1.8.
Vollsperrung der Peterstraße vom 21.7. bis voraussichtlich Mitte August
Römertage am 13. und 14. September in Schwarzenacker
Vollsperrung der Erikastraße am 3. August - Irischer Frühschoppen wird gefeiert
Teilbereich der Fugelstraße ab 4.8. für voraussichtlich eine Woche voll gesperrt
Klassik Open Air: Talstraße am 15. und 16. August zeitweise gesperrt
Wochenmarkt wird aufgrund des Feiertags am 15. August auf den 14. August verlegt
Der Gemeindewahlleiter der Kreisstadt Homburg (Saar)
Bekanntmachung
Gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) in der zur Zeit gültigen Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG (einfache Melderegisterauskunft über Vor- und Familienna-men, Doktorgrad und Anschriften) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die betroffene Person hat nach § 50 Abs. 5 Satz 1 BMG das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach dem Absatz 1 zu widersprechen.
Personen, die für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen in der Kreisstadt Homburg wahlberechtigt sind und von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Auskunftserteilung an Parteien und Wählergruppen zum Zweck der Wahlwerbung Gebrauch machen wollen, richten diesen schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.
Homburg, den 08. September 2023
Michael Forster
(Bürgermeister)
Veröffentlicht am: 19.09.2023 | Drucken