Topaktuell

Aufgrund von Asphaltarbeiten muss der Kreisverkehrsplatz in der Berliner Straße bis voraussichtlich 28.03. gesperrt werden.

Am Donnerstag, 3. April, ist der zentrale Annahmeplatz für Grüngut in der Neuen Industriestraße geschlossen.

Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt

Anmeldungen zum Osterferienprogramm beim Kinder- und Jugendbüro ab sofort möglich

Reparatur-Treff findet wieder am 2. April statt

Talstraße wird zum Keramikmarkt gesperrt

Kanalbauarbeiten „Alte Feuerwache“: Sechster Bauabschnitt kurzfristig gestartet

Öffentliche Mahnung Steuern

Kreisstadt Homburg (Saar)

Öffentliche Mahnung

Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2023 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.

Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.

Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.

Ab dem 24. März 2023 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.

Homburg, den 02. März 2023

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(Michael Forster)

Bürgermeister

Veröffentlicht am: 14.03.2023 | Drucken