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Sitzungen werden aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenzen durchgeführt

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen, dass folgende Sitzungen aufgrund einer außerordentlichen Notlage gemäß § 51 a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) in der zurzeit gültigen Fassung als Videokonferenzen durchgeführt werden:

• Haupt- und Finanzausschuss am 28. April 2021, 16:30 Uhr
• Rechnungsprüfungsausschuss am 28. April 2021, 17:00 Uhr
• Sonderausschuss Reorganisation am 29. April 2021, 17:30 Uhr

Diese Beschlüsse wurden gemäß § 51 a Abs. 2 KSVG am 23. April 2021 im elektronischen Verfahren gefasst.

Da es sich bei den Sitzungen um nichtöffentliche Sitzungen handelt (keine öffentliche Tagesordnungspunkte), ist eine zeitgleiche Übertragung der Videokonferenzen in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum nicht erforderlich.

Homburg, den 23. April 2021

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Veröffentlicht am: 26.04.2021 | Drucken