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Widmungsverfügung: Bereitstellung mehrerer Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr

Kreisstadt Homburg
Rechts- und Ordnungsamt
320 32 79 06
Homburg, den 30. Juli 2018

Widmungsverfügung

Aufgrund der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 6 und 50 des Saarländischen Straßengesetzes (SaarlStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, Amtsblatt des Saarlandes S. 969, zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 des Verwaltungsstrukturreformgesetzes vom 21. November 2007, ABL. S. 2393, werden die folgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt und insoweit gewidmet.

„Albert-Schweitzer-Straße“, gebildet durch das Flurstück 889/10 (ohne die verpachtete Teilfläche), Flur 4, Gemarkung Erbach-Reiskirchen;
„Am Eiskeller“, gebildet durch die Flurstücke 1418/11 (Teilfläche), 1447/2, 1448/1 und 1451/4, Flur 6, Gemarkung Jägersburg;
„Am Galgenberg“, gebildet durch das Flurstück 2582/78 (Teilfläche), Flur 11, Gemarkung Homburg;
„An der Kiesgrube“, gebildet durch die Flurstücke 2369/13, 2372/2, 2374/4, Flur 10, Gemarkung Beeden-Schwarzenbach;
„Bogenstraße“, gebildet durch die Flurstücke 2582/78 (Teilfläche), Flur 11, 2926/46, 2926/49, 2927/10, 2927/11, 2957/17 und 2957/28, Flur 12, Gemarkung Homburg;
„Cranachstraße“, gebildet durch das Flurstück 1071/26, Flur 5, Gemarkung Erbach-Reiskirchen;
„Eckerstraße“, gebildet durch das Flurstück 162/10 (Teilfläche), Flur 1, Gemarkung Erbach-Reiskirchen;
„Ernteweg“, gebildet durch das Flurstück 4168/0, Flur 17, Gemarkung Beeden-Schwarzenbach;
„Johannesstraße“, gebildet durch die Flurstücke 4756/29, Flur 20, 6195/4 und 6203/0, Flur 25, Gemarkung Bruchhof-Sanddorf;
„Kieselweg“, gebildet durch das Flurstück 4048/0, Flur 17, Gemarkung Beeden-Schwarzenbach;
„Nelkenweg“, gebildet durch die Flurstücke 4603/12, 4603/42, 4603/59, 4603/77, 4605/23, Flur 19, und 6222/6, Flur 25, Gemarkung Bruchhof-Sanddorf;
„Simonstraße“, gebildet durch die Flurstücke 162/10 (Teilfläche) und 170/13, Flur 1, Gemarkung Erbach-Reiskirchen;
„Volhardstraße“, gebildet durch das Flurstück 825/199 (Teilfläche), Flur 4, Gemarkung Homburg;
„Wiesenstraße“, gebildet durch die Flurstücke 2881/35 und 2889/16, Flur 12, Gemarkung Beeden-Schwarzenbach;
„Wilhelmstraße“, gebildet durch die Flurstücke 2538/25 (Teilfläche), 2542/7 und 2634/7, Flur 11, Gemarkung Erbach-Reiskirchen;
„Zur Beeder Mühle“, gebildet durch die Flurstücke 2369/16, Flur 10, 4045/0, Flur 17, Gemarkung Beeden-Schwarzenbach.

Die Widmung erfolgt für den allgemeinen öffentlichen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zum Gebrauch durch jedermann im Rahmen der jeweils geltenden Straßenverkehrsvorschriften und innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen (Gemeingebrauch).
Ein Lageplan der vorgenannten Verkehrsflächen liegt im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg, Zimmer 241, zur Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung aus.
Diese Widmungsverfügung wird als Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht. Als Tag ihrer Bekanntgabe wird gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) vom 15. Dezember 1976, ABL. S. 1151, in aktuell geltender Fassung, der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt.

Begründung
Durch die Widmung erhalten die Flurstücke die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechts und werden damit zur öffentlichen Sache.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann nach §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991, BGBl. I S. 686, in aktuell geltender Fassung, Widerspruch erhoben werden, über den gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2a) Saarl. Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (AG-VwGO) vom 5. Juli 1960, Amtsblatt des Saarlandes S. 558, in aktuell geltender Fassung, der Kreisrechtsausschuss beim Landrat des Saarpfalz-Kreises, Am Forum 1, 66424 Homburg, entscheidet. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntgabe dieser Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift bei der eingangs genannten Stelle einzulegen. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch fristgerecht bei dem Kreisrechtsausschuss beim Landrat des Saarpfalz-Kreises, Am Forum 1, 66424 Homburg, eingelegt wird.

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 14.08.2018 | Drucken