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Beschluss über die Billigung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung, Stufe 4

KREISSTADT HOMBURG                                                                                                  Homburg, den 08.07.2025

B E K A N N T M A C H U N G

 

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Billigung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung, Stufe 4 (hier: Kurzfassung zur Weiterleitung an die EU) sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Lärmaktionsplanung der Kreisstadt Homburg

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Entwurf der Lärmaktionsplanung, Stufe 4 (hier: Kurzfassung zur Weiterleitung an die EU) gebilligt sowie die Veröffentlichung der Planung im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

In einem ersten Schritt sollen die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkar­ten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In ei­nem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnah­men auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern bzw. nicht weiter ansteigen lassen zu können. Die Richtlinie sieht ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vor; eine Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung erfolgten erstmals 2007/2008. Mindestens alle 5 Jahre werden die Lärmaktionspläne überprüft und ggf. überarbeitet.

 

Die Kreisstadt Homburg hat einen Lärmaktionsplan der Stufe I/3  und II/4  erstellt, in dem Lärmminderungs­maß­nahmen für die kartierten Hauptverkehrsstraßen, das sind Straßen mit mehr als 3 Millionen Kfz jährlich, konzipiert wurden. Dieser wurde in 2018 überprüft.

 

Mit der Lärmkartierung 2022 ist erstmals ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren für Umgebungslärm festgeschrieben (‘CNOSSOS-EU‘). Diese Berechnungsmethode unterscheidet sich deutlich von derjenigen, die in den vorangegangenen Lärmkartierungen zugrunde gelegt wur­de. Deshalb wurde eine Neukartierung des Hauptstraßennetzes erforderlich. Darauf aufbauend ist der Lärmaktionsplan grundständig zu überarbeiten.

 

Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte für die Kreisstadt Homburg 2022, wie bereits bei den vorangehenden Kartierungen, landesweit einheitlich. Auf den Ergebnissen dieser Kartierung baut der Lärmaktionsplan auf.

 

Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß § 47e BImSchG durch die Gemeinden, in ihr Ermessen sind nach § 47d auch die Festlegung von Maßnahmen gestellt.

 

Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist eine rechtzeitige und effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Öffentlichkeit ist über die im Rahmen der Lärmaktionsplanung getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

 

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Lärmaktionsplanung, Stufe 4 in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 auf der Internetseite der Kreisstadt Homburg (unter www.homburg.de) unter folgendem Pfad: „Rathaus – Aktuelle Informationen – Bekanntmachungen Bauen“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

 

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse stadtplanung@homburg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift Im Rathaus, Abteilung Stadtplanung nach vorheriger Terminvereinbarung vorgebracht werden.

 

Kreisstadt Homburg, den 08.07.2025

 

 

Der Oberbürgermeister

Michael Forster

 

  Veröffentlicht am: 10.07.2025 | Drucken