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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“ - Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Ergebnis der Abwägung

KREISSTADT HOMBURG                                                                                                                                         Homburg, den 24.06.2025



B E K A N N T M A C H U N G

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freizeit und Naherholung – Campingplatz, Wochenendplätze und Kleinwochenendhäuser Königsbruch“, Gemarkung Bruchhof-Sanddorf

Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Ergebnis der Abwägung

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Abwägung der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit beschlossen.

Bei der Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen wurde festgestellt, dass mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben haben. Deshalb wird die nach § 3 Abs. 2 S. 6 BauGB vorgesehene Mitteilung des Abwägungsergebnisses gem. § 3 Abs. 2 S. 7 BauGB dadurch ersetzt, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird.

Hiermit wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 7 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, öffentlich bekanntgemacht, dass das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 15.09.2025 im Rathaus der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer Nr. 420/421 während der folgenden allgemeinen Dienststunden von den Einsendern eingesehen werden kann: Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr. Um vorherige Terminvereinbarung unter stadtplanung@homburg.de oder unter 068411010 wird gebeten.

 

Kreisstadt Homburg, den 24.06.2025

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

 

Manfred Rippel
Bürgermeister

 

  Veröffentlicht am: 12.07.2025 | Drucken