Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Behördenwechsel bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis - Betrifft ausschließlich Bürgerinnen und Bürger aus Homburg und Kirkel

Fuehrerschein
Für Bürgerinnen und Bürger aus Homburg und aus der Gemeinde Kirkel gibt es bei der Wiedererteilung respektive Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug von dieser zum 1. Februar eine Änderung der zuständigen Behörde.

Bislang mussten Anträge zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlichen Führerscheinstelle, also in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, gestellt werden. Ab Montag, dem 1. Februar, übernimmt diese Aufgabe die Fahrerlaubnisbehörde des Saarpfalz-Kreises.

Um diesen Antrag zu stellen, müssen Homburger und Kirkeler Bürgerinnen und Bürger – andere Städte und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises betrifft diese Regelung nicht – die Kreisverwaltung aufsuchen. Sie können einen Termin unter Tel. (06841) 104 – 7254 oder per E-Mail fuehrerschein@saarpfalz-kreis.de vereinbaren.

Veröffentlicht am: 25.01.2021 | Drucken