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Gericht weist Antrag zurück - Enklerplatz-Bebauungsplan ist nun rechtssicher

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis hat Donnerstag vergangener Woche den Normenkontrollantrag der Stadt St. Ingbert gegen den Bebauungsplan „Enklerplatz“ zurückgewiesen.

Damit ist das Normenkontrollverfahren für die Kreisstadt Homburg erfolgreich ausgegangen. Dies gilt vor allem auch daher, weil eine Revision durch das Gericht nicht zugelassen ist.

„Dieses Urteil des OVG zeigt, dass unser Baurechtsverfahren korrekt abgelaufen ist. Somit haben wir nun einen rechtssicheren Status für den Enklerplatz, der uns für die zukünftige Planung sicherlich helfen wird. Der Ausgang dieses Prozesses spricht auch für die Qualität der Arbeit, die im Rahmen dieses jahrelangen Verfahrens geleistet wurde“, erklärte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind. Auch Bürgermeister Michael Forster begrüßte das aus Homburger Sicht erfreuliche Urteil: „Unabhängig von den künftigen Plänen für dieses Areal ist es gut, dass dieses Verfahren auf diese Weise abgeschlossen werden konnte.“ Bauamtsleiter Michael Banowitz bedankte sich auch bei Prof. Dr. Willy Spannowsky, der die Stadtverwaltung nicht nur juristisch beraten hatte, sondern als Prozessbevollmächtigter aufgetreten ist.

Nach vielen Jahren der Planung hatte die Stadt Homburg die Flächennutzungsplanteiländerung sowie den Bebauungsplan für den Bereich „Enklerplatz“ am 3. August 2016 öffentlich bekanntgemacht. Unmittelbar vor Ablauf der Frist war der Normenkontrollantrag der Stadt St. Ingbert am 2. August 2017 bei Gericht eingegangen. Mit der Zurückweisung des Normenkontrollantrags muss die Stadt St. Ingbert auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Wie Bauamtsleiter Banowitz ergänzt, ist das Gericht damit der Einschätzung der Planer gefolgt. Im Einzelhandelskonzept der Stadt, das der Planung zugrunde liegt, heißt es: Allein um das Oberziel des Erhalts der mittelzentralen Funktionen zu erreichen, sind vor dem Hintergrund der stetigen Verbesserungen des Angebots an Wettbewerbsstandorten von allen Akteuren ständige Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität des Einzelhandels in Homburg erforderlich. Um als attraktiver Einkaufsort bestehen zu können, braucht die Innenstadt jedoch auch eine gewisse quantitative Mindestausstattung mit Einzelshandelseinrichtungen, die in Homburg zum Teil an der Untergrenze der „kritischen Masse“ notwendiger Geschäfte liegt. Mit der auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen Einzelhandelsnutzung kann diesem Ziel entsprochen weren, heißt es weiter in den Prozessunterlagen.

Veröffentlicht am: 18.02.2019 | Drucken