Am Steinhübel: Verkehrseinschränkungen wegen Tiefbauarbeiten ab dem 19. Mai
Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Städtische Kleiderkammer: Abgabe wieder geöffnet - Spendenannahme vorübergehend gestoppt
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen
Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen
Homburger Musiksommer startet am 30. Mai - Näheres unter der Rubrik Leben in Homburg - Veranstaltungsvielfalt - Musiksommer
Am Steinhübel: Verkehrseinschränkungen wegen Tiefbauarbeiten ab dem 19. Mai
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Die Kinderspielplätze in Homburg werden heute im Lauf des Tages geöffnet, so dass ab dem morgigen Mittwoch, 6. Mai 2020, alle Spielplätze wieder zur Verfügung stehen sollten.
Auf den Spielplätzen werden Schilder mit Regeln des Ordnungsamts (siehe Anlage), die bei der Nutzung der Spielplätze berücksichtig werden sollen, angebracht. Der Ordnungsdienst der Stadt wird die Einhaltung dieser Regeln stichprobenartig kontrollieren.
Der Spielplatz-Trupp des Baubetriebshofs (BBH) war in den vergangenen Wochen im Einsatz. Insofern sind die technischen Prüfungen auf aktuellem Stand, d.h. einer Benutzung der Spielgeräte steht nichts im Weg. Die Papierkörbe auf den Spielplätzen wurden ebenfalls geleert, so dass auch hier kein Rückstau entstanden sein dürfte.
Die Mähtrupps des BBH gehen die einzelnen Spielplätze verstärkt an, damit im Laufe der Woche von dieser Seite aus alles erledigt ist.
Spielplatzregeln
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Es gelten folgende Regeln, für deren Einhaltung vor Ort Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich sind:
1. Der Mindestabstand von 1,5 m ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist; sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt.
2. Vor Betreten und nach Verlassen des Spielplatzes ist auf eine gründliche Handhygiene zu achten.
3. Auf Spielplätzen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Eltern sollten mit gutem Beispiel voran gehen und so andere schützen. Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.
4. Auf die aktuelle Rechtsverordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird verwiesen.
Stadt Homburg
- Ortspolizeibehörde -