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Strukturreform für Gerichte - Zuständigkeiten von Amtsgerichten ändern sich

Die Rahmenbedingungen für die Rechtsprechung der Amtsgerichte haben sich verändert.

Viele Rechtsgebiete haben sich zu komplexen Spezialmaterien entwickelt, die immer höhere Anforderungen an die Gerichte stellen.

Der technologische Fortschritt verändert ganze Rechtsgebiete, aber auch den Justizarbeitsplatz. Zugleich geht der Geschäftsanfall bei den Gerichten im Zuge des demographischen Wandels auch in Kernbereichen spürbar zurück.

Damit die saarländischen Gerichte ihre Aufgaben auch weiterhin bürgernah, kompetent und schnell erledigen können, werden die Gerichtsstrukturen zum 1. Januar 2018 reformiert. In den meisten Rechtsgebieten ändert sich nichts, aber es gibt auch Neuerungen, über die das Justizministerium im Folgenden informiert:

Die Regionalisierungen: Damit die Amtsgerichte (AG) Ihre Anliegen auch in Zukunft in leistungsfähigen Arbeitseinheiten erledigen können, werden bei einigen Amtsgerichten gemeinsame Fachabteilungen für jeweils zwei benachbarte Amtsgerichtsbezirke gebildet. So ist das AG Homburg künftig auch für Familiensachen des Amtsgerichtsbezirks St. Ingbert zuständig; Anträge oder Erklärungen können jedoch weiterhin in der gesetzlich vorgesehenen Weise auch zu Protokoll der Rechtsantragstelle des AG St. Ingbert abgegeben werden.

Die landesweiten Konzentrationen:
Niemand kann in allem Spezialist sein. Um gerade in komplexen Materien ein Höchstmaß an Expertise zu gewährleisten, führen wir landesweite Spezialzuständigkeiten ein. So ist etwa das AG Saarbrücken künftig landesweit für Urheberrechtssachen zuständig.

Die Gebietsneuzuweisungen:
Um effiziente Arbeitseinheiten sicherzustellen, wird die Gemeinde Heusweiler dem AG Völklingen und die Gemeinde Losheim der Zweigstelle Wadern des AG Merzig zugewiesen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Reform gut vorbereitet. Sie geben ihr Bestes, damit die - unvermeidlichen - Umstellungen reibungslos funktionieren. Damit auch Sie sich auf die bevorstehenden Änderungen einstellen können, haben wir auf unseren Internetseiten umfangreiche Informationen für Sie vorbereitet.

Die wichtigsten Änderungen für die Kreisstadt Homburg auf einen Blick:
Bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach der Kreisstadt Homburg, so ist ab dem 1. Januar 2018 zuständig:
• für Strafrichter-, Jugendrichter- und Bußgeldrichtersachen das AG St. Ingbert (bisher AG Homburg)
• für Versicherungsvertragssachen das AG Neunkirchen (bisher AG Homburg)
• u. a. für Urheberrechts- und Reisevertragssachen das AG Saarbrücken (bisher AG Homburg)
• für bestimmte Honorarklagen und für Landwirtschaftssachen das AG Lebach (bisher AG Homburg).

Über Zuständigkeitsänderungen in Altverfahren informieren die Gerichte die Verfahrensbeteiligten. Nähere Einzelheiten und Gerichtsfinder gibt es im Internet unter www.saarland.de/ministerium_justiz.htm.

Veröffentlicht am: 04.12.2017 | Drucken