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1677 Kinder wurden 2019 in Homburg geboren

Zu den standesamtsrechtlichen Beurkundungen im Jahr 2019 gibt das Standesamt der Stadt Homburg einige Zahlen bekannt: So wurden 2019 beim Standesamt Homburg die Geburten von 1.677 Kindern beurkundet.

Die Beurkundung der Geburt des 1.000. Kindes erfolgte am 5. August. Insgesamt kamen 871 männliche und 806 weibliche Kinder zur Welt. 1.215 Kinder wurden in einer bestehenden Ehe geboren, während 462 Kinder geboren wurden, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren. Bei 1.277 Kindern waren Mutter und Vater oder die nicht verheiratete Mutter deutsch oder ohne nachgewiesene ausländische Staatsangehörigkeit. 270 Kinder hatten Eltern mit einer nachgewiesenen ausländischen Staatsangehörigkeit. Bei 282 Kindern war eine Homburger Mutter „beteiligt“. Bei 1.395 Kindern war der Wohnsitz der Mutter außerhalb Homburgs. 19 Kinder wurden tot geboren.126 Vaterschaftsanerkennungen wurden beim Standesamt im Jahr 2019 entgegengenommen.

Im vergangenen Jahr konnte der Homburger Standesbeamte von 162 Brautpaaren das Ja-Wort fürs Leben beurkunden. Fünf Eheschließungen erfolgten im Ausland und wurden nachbeurkundet. Die Eheschließungen wurden im Trauzimmer des Standesamts, im Römermuseum und im Gutshof Königsbruch vorgenommen. 105 Paare traten den Gang zum Standesamt zum ersten Mal an, bei 57 Paaren war mindestens einer der Verlobten nicht mehr ledig. 132 Paare besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit oder konnten aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status nach deutschem Recht heiraten. Bei 19 Paaren besaßen einer oder beide Verlobte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Es zeigte sich auch, dass 135 aller in Homburg Verehelichten auch hier ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten, während bei 27 Paaren keiner seinen Wohnsitz in Homburg hatte.

Was die Namenswahl bei der Eheschließung anbelangt, so sprachen sich im Berichtsjahr 33 Paare für getrennte Namensführung aus,134 Paare legten sich auf einen gemeinsamen Ehenamen fest. In 121 Fällen wurde der Name des Mannes Ehename, während bei 13 Paaren der Ehemann künftig seinem Ehenamen den Zusatz „geborener“ hinzufügen muss. Für einen Doppelnamen - dies ist nur für den Ehegatten möglich, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist und der praktisch nach der Eheschließung verloren gehen würde - entschied man sich in 14 Fällen. Für eine Eheschließung im Ausland wurden vom Standesamt Homburg neun Ehefähigkeitszeugnisse an die deutsche Verlobte beziehungsweise den deutschen Verlobten ausgestellt.

An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für alle Heiratswilligen: Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Standesamt darüber, welche Unterlagen von Ihnen für die Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen sind (standesamt@homburg.de; 06841/101-0) und sichern Sie sich durch frühzeitiges Anmelden Ihren Hochzeitstermin, damit Sie alles Notwendige planen können. Gerne händigt man beim Standesamt eine Checkliste über die in Ihrem Fall vorzulegenden Unterlagen aus und berät Sie bei der Beschaffung.

Insgesamt 1.491 Sterbefälle wurden im Berichtsjahr beurkundet, davon waren 817 Verstorbene männlichen Geschlechts und 674 weiblichen Geschlechts. 1.416 Personen waren deutsche Staatsangehörige oder es konnte keine ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden, während 75 Personen eine fremde Staatsangehörigkeit besaßen.
Von den im abgelaufenen Jahr in Homburg verstorbenen Personen hatten 484 ihren Wohnsitz in Homburg, während 1.007 Verstorbene außerhalb von Homburg wohnten.

Veröffentlicht am: 07.01.2020 | Drucken