Die städtische Kleiderkammer nimmt ab sofort vorübergehend keine Spenden mehr an.
Das Gewerbeamt bleibt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme am 10. und 11. November sowie einer Programmumstellung am 19. und 20. November ganztägig geschlossen.
Standesamt am 19. November wegen Herbstfortbildung geschlossen
Letzte Sprechstunde in diesem Jahr: Schiedsmann Axel Oberneßer ist am 17. November im Rathaus
Gedenkveranstaltungen in allen Stadtteilen zum Volkstrauertag
Ab 1. Juli 2023 gibt es eine neue Regelung für alle, die ihren Sperrabfall abholen lassen: Gegenstände aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden, denn beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht.
Warum eine getrennte Abfuhr?
Durch die unvermischte Abfuhr kann das Altholz den mit der Verwertung beauftragten Unternehmen optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden. Mit der neuen Regelung entspricht der EVS den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das darauf abzielt, Stoffe länger bzw. effizienter im Nutzungskreislauf zu halten.
Was gehört zum Altholz?
Bei Altholz handelt es sich hier um Möbelholz, z.B. Schränke (ohne Glaseinsatz), Tische und Stühle, aber auch Arbeitsplatten aus Holz.
Nicht zum Altholz gehören Materialien, die mit chemischen Mitteln beschichtet oder lackiert wurden, wie z.B. Terrassenholz, Laminat, Zäune und Gartenhäuschen, die ohnehin auch nicht zum Sperrabfall zählen.
Mehr Informationen
Alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall gibt es in einem neuen Flyer „Getrennte Holzabfuhr“, der unter www.evs.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.
Veröffentlicht am: 24.05.2023 | Drucken