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Sanierungssatzung für den Stadtteil Erbach - Beteiligung und Offenlage für die Zeit vom 7. bis zum 24. August

Im Homburger Stadtteil Erbach soll im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder „Soziale Stadt“ für das Fördergebiet „Quartier Erbach“ ein Sanierungsgebiet festgelegt werden.

Gemäß § 141 (1) BauGB hat die Kreisstadt Homburg Entwicklungsziele im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für das Quartier Erbach aufgestellt. Die zunächst allgemein formulierten Ziele der Sanierung müssen im Anschluss an die Vorbereitenden Untersuchungen (im vorliegenden Fall sind diese gem. § 141 (2) BauGB ersetzt) im Verlauf der Umsetzung konkretisiert werden. Die vorgenommene 1. Fortschreibung des ISEKs hat diese Aufgabe übernommen, im Rahmen des derzeit möglichen Konkretisierungsgrads.

Wie im ISEK „Quartier Erbach“ und der 1. Fortschreibung des ISEK „Quartier Erbach“ festgestellt wurde, weist das zum Entwurf der Sanierungssatzung „Quartier Erbach“ abgegrenzte vorgesehene Sanierungsgebiet städtebauliche Missstände gemäß § 136 Abs. 2 BauGB auf. So entspricht die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets des ISEKs auch der Abgrenzung des vorgeschlagenen Sanierungsgebiets. Es soll eine Sanierung im vereinfachten Verfahren vorgenommen werden, was heißt, dass der Umgang mit sanierungsbedingten Werterhöhungen und die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen in dem bezeichneten Stadtbereich nicht zum Einsatz kommen.

Die ortsübliche Bekanntmachung zur Bürgerbeteiligung erfolgt gemäß der seit 1. Mai 2020 gültigen Bekanntmachungssatzung der Kreisstadt Homburg auf der Internetseite „homburg.de“ unter Aktuelles, Bekanntmachungen. Der Entwurf der Sanierungssatzung mit Übersichtsplan des geplanten Sanierungsgebietes sowie der betroffenen Flurstücke steht zum Download auf der Homepage der Kreisstadt Homburg (www.homburg.de) unter der Rubrik - Rathaus, Städtebauförderung, Soziale Stadt, Sanierungssatzung - zur Verfügung.

Auch können die Unterlagen im Rathaus, Bau- und Umweltamt, Abt. Stadtplanung, Zimmer 420/421 während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden und weitere Informationen erfragt werden. Die Beteiligung / Offenlage erfolgt vom 7. August 2020 bis zum 24. August 2020 einschließlich. Alle von der Sanierung Betroffenen werden zur Mitwirkung im Verfahren aufgefordert.

Bitte richten Sie Ihre Anregungen/Stellungnahmen bis einschließlich 24. August 2020 an die Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg, bzw. digital an stadtplanung@homburg.de.

Veröffentlicht am: 30.07.2020 | Drucken