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Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Terminvergabe wird in vielen Ämtern beibehalten - Punkt war auch Thema im Stadtrat am Donnerstag

Das Homburger Rathaus ist seit wenigen Wochen wieder ohne Zugangskontrolle geöffnet, heißt: Generell ist der Zugang über den Haupteingang wieder frei möglich.

Dennoch weist die Stadtverwaltung alle, die einen Besuch einplanen, darauf hin, dass die meisten Ämter weiterhin nur mit Terminvergaben arbeiten. Ämter wie das Bürger-, Standes- und Gewerbeamt sowie die Führerscheinstelle gewähren nach wie vor Zugang nur nach einer vorherigen telefonischen Anmeldung.

Personalamtsleiter Thomas Simon sagte in der jüngsten Stadtratssitzung: „Die Terminvergabe hat sich bewährt, alle Besucherinnen und Besucher tragen sich beim Betreten des Rathauses in Listen ein und es ist ganz klar, dass sich nur eine geringe Anzahl an Menschen begegnet. Falls es eine Infektion gibt, können wir die Kontakte so am besten nachvollziehen.“ Wer ohne Termin kommt, muss mit Wartezeiten rechnen, um dann unter Umständen in einer entstandenen Lücke bedient werden. Es kann aber auch sein, dass eine Besucherin oder ein Besucher unverrichteter Dinge wieder gehen muss.

Der Eintrag der Besucherinnen und Besucher des Rathauses in eine ausgelegte Liste zur Registrierung des Aufenthalts ist weiterhin erforderlich. Außerdem wird im Rahmen der Hygienevorschriften darauf geachtet, die notwendigen Abstände einzuhalten und darum gebeten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Weiter bietet die Stadt Homburg Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Onlineantragsverwaltung (OLAV) die Möglichkeit, bestimmte Angelegenheiten online zu erledigen. Dazu zählen unter anderem die Beantragung von Führungszeugnissen, einfacher und erweiterter Meldebescheinigungen, einer An- und Abmeldung einer Nebenwohnung, einer Auskunftssperre sowie die Verlusterklärung eines Passes bzw. Personalausweises.

Veröffentlicht am: 09.07.2020 | Drucken