Endlich: Trinkwasserabkochgebot entfällt für ganz Homburg
Homburger Nikolausmarkt noch bis 8. Dezember
Wie in jedem Herbst kann auch in diesem Jahr der Kreis der kulturell tätigen Vereine in Homburg mit einem Zuschuss bedacht werden. Über die Höhe des Zuschusses wird der Stadtrat entscheiden. Aus den Förderrichtlinien der Stadt geht hervor, welche Vereine förderfähig sind. Diese Vereine sollten sich, sofern noch nicht geschehen, beim Amt für Kultur und Tourismus der Stadtverwaltung Homburg melden.
Nach den Förderrichtlinien sind die Vereine förderfähig, die nachweislich Aktivitäten im Sinne ihrer kulturellen Zielsetzung entfalten. Die jeweiligen Vereine müssen ihren Sitz im Stadtgebiet Homburg haben und mehr als 15 Mitglieder zählen. Der Verein muss darüber hinaus mindestens einmal jährlich kulturelle Aktivitäten im Stadtgebiet ausüben, an denen die Allgemeinheit teilhaben kann. Ein entsprechender Nachweis in Form von Plakaten, Presseberichten oder Einladungen ist dem Antrag auf Förderung beizufügen.
Nicht förderfähig nach diesen Richtlinien sind Vereine mit Sportaktivitäten, karitativen oder politischen Tätigkeiten sowie im Bereich der Garten-, Tier- und Landschaftspflege.
Um eine Rückmeldung der Vereinsvorsitzenden, die sich mit dieser Pressemitteilung angesprochen fühlen, an das Kulturamt der Stadt Homburg wird bis zum 18. Oktober gebeten. Wer Rückfragen hat, kann sich gern an Christoph F. Neumann, Amtsleitung, Kultur und Tourismus wenden. Dies ist möglich unter der Postanschrift: Am Forum 5, 66424 Homburg, der Büroanschrift: Talstraße 57 A, 66424 Homburg oder telefonisch unter 06841/101-812.