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Anfang Dezember hatte die Bürgerinitiative „Erhaltet die Mastau – gegen die B 423 neu“ ein Gutachten weitergeleitet, in dem es heißt, dass im Bereich der Mastau Wildkatzenbestände nachgewiesen wurden.
Somit gäbe es einen weiteren Grund gegen die geplante Umgehungsstraße, wie die Initiative mitteilte.
In dem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veröffentlichten Bericht heißt es, dass „Wildkatzenvorkommen innerhalb der Grenzen der Kreisstadt Homburg seit längerem bekannt“ seien, es aber nicht verwunderlich sei, dass bei einer Reviergröße von bis zu 3.000 Hektar und Wanderungsaktivitäten in neuen Gebieten von bis zu 25 Kilometern einzelne Tiere auch in die Mastau gelangen. Allerdings steht in diesem Gutachten auch, dass die Frequenz und Intensität ihrer Anwesenheit offen ist und: „Als Fortpflanzungsort erscheint die Mastau eher ungeeignet.“
Als Methode für den Nachweis von Wildkatzen im Bereich der Mastau wurden so genannte Lockstöcke genutzt - mit Baldrian besprühte Holzpflöcke, an denen sich Wildkatzen reiben und so Haare hinterlassen.
„Dass es Wildkatzen in der Region gibt ist uns schon lange bewusst. Es gibt mehrere Hinweise auf das Vorkommen in den Wäldern rund um Homburg. Die Wildkatzen nutzen den Raum, in dem die Umgehungsstraße geplant ist, wohl eher als Wanderkorridor. Ihren Lebensmittelpunkt haben sie woanders. Daher sehen wir auch erstmal keine Beeinflussung auf die weiteren Pläne bezüglich der Umgehungsstraße B 423 neu“, sagt Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind dazu.
Das BUND-Gutachten gibt dem Recht: „Der Einzelnachweis der Wildkatze in der Mastau klärt nicht, welche funktionale Bedeutung das Gebiet für die Wildkatze hat.“ Um das herauszufinden, seien weitere Untersuchungen erforderlich.
Veröffentlicht am: 11.01.2019 | Drucken