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Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen

Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

FÜHRUNGSZEUGNIS ONLINE

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit diese online zu beantragen (Voraussetzung ist der neue Personalausweis mit Online Funktion). Die Beantragung Online erfolgt über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de).

Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag über unser Online-Portal (www.homburg.de) zu stellen. Hier ist jedoch nur der Antrag an die eigene Anschrift möglich. Eine Behördenauskunft oder ein erweitertes Führungszeugnis muss im Bürgeramt persönlich beantragt werden.

 

FÜHRUNGSZEUGNIS BEIM BÜRGERAMT

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht (Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N).

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis) (Belegart O).

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich sowie in der Altenpflege tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein, Betreuung).

Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Voraussetzung

  • eine persönliche Vorsprache ist erforderlich unter Vorlage des Personalausweises
  • ein Führungszeugnis kann von Personen beantragt werden, die meldebehördlich mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in Homburg registriert sind.
  • bei Minderjährigen ab 14. Lebensj. können auch die Eltern ein FZ beantragen lt.§ 30
  • bei Belegart O ist die genaue Anschrift der anfordernden Behörde erforderlich
  • bei einem erweiterten Führungszeugnis muss ein Nachweis über die Erforderlichkeit erbracht werden (Schreiben der anfordernden Stelle)
  • Gebühr 13 € (falls kein Befreiungsgrund vorliegt z. B. Ehrenamt–Nachweis erforderlich)

 

Hinweis:

Eine schriftliche Beantragung ist möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und die Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigt ist.

Bitte Termin vereinbaren

 

Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.

Termin vereinbaren

 

Folgende Möglichkeiten gibt es für die Vorsprache im Bürgeramt:

  1. Terminsystem:
    Im System werden Ihnen die freien Termine angezeigt. Sie können sich hier frei entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Sie kommen möchten und haben kaum Wartezeiten.

  2. Tickets vor Ort:
    Für dringende Termine, die eine Vorlage von Dokumenten erfordern, besteht die Möglichkeit ohne vorherige Anmeldung vor Ort ein Ticket zu ziehen.

  3. Schnellschalter:
    Am Schnellschalter können Sie ohne Termin und Ticket die bestellten Dokumente abholen. Zusätzlich können hier auch Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen beantragt werden.