Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit diese online zu beantragen (Voraussetzung ist der neue Personalausweis mit Online Funktion). Die Beantragung Online erfolgt über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.fuehrungszeugnis.bund.de).
Es besteht auch die Möglichkeit den Antrag über unser Online-Portal (www.homburg.de) zu stellen. Hier ist jedoch nur der Antrag an die eigene Anschrift möglich. Eine Behördenauskunft oder ein erweitertes Führungszeugnis muss im Bürgeramt persönlich beantragt werden.
Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht (Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N).
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis) (Belegart O).
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich sowie in der Altenpflege tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein, Betreuung).
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Eine schriftliche Beantragung ist möglich, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und die Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigt ist.
Am Forum 5
66424 Homburg
Um bei den entsprechenden Sachbearbeitern persönlich vorsprechen zu können, wird dringend empfohlen, vorab eine Terminvereinbarung zu treffen.