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KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 14.03.2018
B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Rates der Kreisstadt Homburg
über die
Aufstellung der Bebauungsplanänderung
"Hinter den Birken"
In der Kreisstadt Homburg
in der Gemarkung Homburg,
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 die Aufstellung der Bebauungsplanänderung "Hinter den Birken" gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten durch den Warburgring, im Nordosten durch die Von-Behring-Straße, im Südosten durch den Warburgring und im Südwesten durch die Domagkstraße.
Das Planvorhaben eröffnet der Kreisstadt Homburg die Option zur Weiterentwicklung des Wohngebietes in diesem Bereich.
Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist und über eine gute verkehrliche Erschließung verfügt.
Geltungsbereich
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.
Kreisstadt Homburg, den 14.03.2018
Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister