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Bekanntmachung Aufstellung der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Kleines Hammerloch"

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 26.10.2018

B E K A N N T M A C H U N G
des Beschlusses des Rates der Kreisstadt Homburg
über
die Aufstellung der
2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Kleines Hammerloch“
in Jägersburg
In der Kreisstadt Homburg
in der Gemarkung Jägersburg,
gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und die Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Planung (gem. § 3 Abs.2 BauGB).

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 die Aufstellung der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Kleines Hammerloch“ gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl., I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl I S. 2808), beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Der o. g. Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Norden des Homburger Stadtteils Jägersburg. Es ist ca. 300 m von der B 423 (Saar-Pfalz-Straße) – der zentralen Ortsdurchfahrt von Jägersburg - entfernt.

Der Geltungsbereich der 2.Teiländerung des Bebauungsplanes wird begrenzt:

• Im Norden durch die angrenzende Wohnbebauung der Straße „Am Geißenrech“ (Hs.-Nr. 73) sowie der privaten Grün- und Freiflächen (Garten),
• im Osten durch die angrenzenden Gehölzstrukturen,
• im Süden durch die Garage und die privaten Grün- und Freiflächen der angrenzenden Wohnbebauung der Straße „Am Geißenrech“ (Hs.-Nr. 8) und
• im Westen durch die Straßenverkehrsfläche der Straße „Am Geißenrech“.

Kleines Hammerloch 2 Teiländerung

Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) in der Zeit vom 14.11.2018 bis einschließlich 17.12.2018 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.

Die Bekanntmachung und der ausgelegte Plan werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen
veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Kreisstadt Homburg, den 26.10.2018

Rüdiger Scheidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 06.11.2018 | Drucken