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Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung (§3 Abs.1 BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „AS Homburg Ost“

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 05.10.2018

B E K A N N T M A C H U N G
über
die Beteiligung
der Öffentlichkeit an der Planung (§ 3 Abs.1 BauGB)
zur Aufstellung des Bebauungsplanes

„AS Homburg Ost“
in der Kreisstadt Homburg
in den Gemarkungen Homburg, Erbach-Reiskirchen, Bruchhof-Sanddorf und Jägersburg

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Aufstellung der Bebauungsplanes "AS Homburg Ost" gemäß §2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl., I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2014 (BGBl I S. 1722), beschlossen.

In diesem Bebauungsplanverfahren wird sowohl der Öffentlichkeit als auch den Behörden die Möglichkeit eröffnet, sich in das Findungsverfahren eines Autobahnanschlusses an der BAB A6 Anschlussstelle / neu „Homburg Ost“ als auch der alternativen Zuwegung zu dem bestehenden Straßennetz einzubringen. Die Baulast von Bund/Land für die Autobahnanschlussstelle sowie des neu zu bauenden Anschlussstückes bleiben unberührt. Der Straßenabschnitt zur Einbindung in das Straßensystem könnte eine Planungsaufgabe des Landes werden. Dies ergibt sich im laufenden Planungsprozess. Das Bebauungsplanverfahren dient dazu, bis zur Beschlussreife alle technisch, wirtschaftlich, eigentumsrechtlich wie auch umweltrechtlich machbaren und verkehrsfrequenten Planungsvarianten zu erarbeiten und miteinander abzuwägen. Das Land als Baulastträger für Landstraßen und Straßenauftragsverwaltung des Bundes arbeitet eng mit der Stadtverwaltung zusammen, entsprechende Kostenträgerschaften werden noch in Verträgen festgelegt.

Autobahnanschluss Ost Vorentwurf


Geltungsbereich

Der Geltungsbereich liegt in den Gemarkungen Homburg, Erbach-Reiskirchen, Bruchhof-Sanddorf und Jägersburg nördlich und südlich der Bundesautobahn A6 und wird wie folgt im Uhrzeigersinn beschrieben:

Im Norden reicht die Grenze bis ca. 50 m an die bebaute Ortslage von Jägersburg „Am Eichwald“ heran.
Im Osten bildet die Grenze eine im Abstand von ca. 100 m östlich der Achse der ehemaligen Glantalbahn nach Süden verlaufende Linie. Die Grenze geht über die Bundesautobahn A6 (Saarbrücken-Kaiserslautern) hinweg und reicht bis zum Betriebsparkplatz des Bosch Werkes III. Der Parkplatz ist im Geltungsbereich eingeschlossen. Die Linie des Geltungsbereichs läuft weiter entlang der Berliner Straße bis zur Achse der Bahnstrecke Homburg-Kaiserslautern.
Im Süden bildet v. g. Bahnstrecke die Grenze auf eine Länge von ca. 700 m in SW-Richtung, verschwenkt anschließend rechtwinklig auf die Kaiserslauterer Straße und weiter ca. 400 m in der gleichen Richtung.
Im Westen: von v. g. Punkt in nördlicher Richtung ca. 50 m westlich der Achse der ehemaligen Glantalbahn bis zur Schützenhausstraße, nach Westen verschwenkend entlang der Bebauung bis ca. 50 m über die Robert-Bosch-Straße hinweg. Weiter ca. 50 m parallel zur Robert-Bosch-Straße in nördlicher Richtung mit den Achsen der Otto-Dix-Straße und Emil-Nolte-Straße auf die Achse der Steinbachstraße, vorbei am Sportzentrum Erbach über die Achse der Straße „Am Wäldchen und weiter über die Bundesautobahnstrecke Saarbrücken-Kaiserslautern A6 hinweg ca. 75 m parallel zur Saar-Pfalz-Straße L118 bis zum Ausgangspunkt.

Details gehen aus der Planzeichnung hervor.

Gemäß §3 Abs.1 Satz 1 BauGB (in der Fassung vom 03.11.2017, gültig ab 01.10.2017) sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (Bürgerbeteiligung).

Die Bürgerbeteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes, wird vom 24.10.2018 bis 07.11.2018 beim Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420/421, während der allgemeinen Dienststunden, durchgeführt.

Die Bürger sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Am 30.10.2018 findet zudem eine Bürgerinformationsveranstaltung um 19:00 Uhr in der Reiskircher Sporthalle statt.

Die Bekanntmachung und die ausgelegten Planunterlagen werden auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen
veröffentlicht.

Kreisstadt Homburg, den 05.10.2018

Rüdiger Schneidewind
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 16.10.2018 | Drucken