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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zweibrücker Tor“ in der Gemarkung Homburg

KREISSTADT HOMBURG Homburg, 06.02.2023

Bekanntmachung

gemäß § 10 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S.3634), zu-letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 6) und des § 12 des Kommunalverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset-zes vom 12.10.2022 (Amtsbl. I. S. 1296) und der Satzung über die Form der öffentli-chen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg vom 02. April 2020

Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses und In-Kraft-Treten
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zweibrücker Tor“
in der Gemarkung Homburg

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 10.11.2022 den vorhabenbezo-genen Bebauungsplan „Zweibrücker Tor“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie den dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan und den Durchführungsvertrag zum Vorhaben beschlossen. Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers erfolgt hiermit die erneute Bekanntma-chung des Satzungsbeschlusses. Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Der vorhabenbezogene Bebau-ungsplan „Zweibrücker Tor tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 5.050 m².

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zweibrücker Tor“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Zweibrücker Tor“ aus dem Jahr 1968.

Bekanntmachung Zweibruecker Tor
Geltungsbereich (Grundlage: LVGL Saarland; Bearbeitung: Kernplan GmbH)

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Zweibrücker Tor“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung inkl. zuge-höriger Gutachten und gutachterlicher Stellungnahmen, liegt im Rathaus, Am Forum 5, Zimmer 420/421, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird über den Bebauungsplan Auskunft erteilt.

Hinweise gemäß §§ 214, 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort be-zeichnet Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Kreisstadt Homburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend ge-macht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:
Nach § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zu-stande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gül-tig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Sat-zung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Oberbürger-meister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemein-de unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Kreisstadt Homburg, den 06.02.2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 09.02.2023 | Drucken