Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellung A6

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 02.02.2018

B E K A N N T M A C H U N G

des Erörterungstermins gem. § 73 (6) VwVfG im Verfahren zur Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Komplettierung der A 6, Anschlussstelle Homburg mit Bau einer 3. Anschlussstellenrampe einschließlich Verteilerfahrbahn und Ein- und Ausfädelungsstreifen an der Richtungsfahrbahn Mannheim auf einer Baulänge von ca. 1,7 km mit Rückbau der L 218 und des bestehenden Mitfahrerparkplatzes an der L 218, der Anlage von Ersatzparkplätzen auf dem bestehenden Mitfahrerparkplatz an der B 423, der Neuanlage von weiteren 31 Stellplätzen, dem Ersatzneubau des Unterführungsbauwerks der B 423 (BW 1235) sowie entsprechenden landschaftspflegerischen Minderungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Kirkel, Gemarkung Altstadt, der Stadt Bexbach, Gemarkung Kleinottweiler und der Kreisstadt Homburg, Gemarkungen Erbach-Reiskirchen (Baumaßnahme) bzw. Bruchhof-Sanddorf (Ersatzmaßnahmen) im Saarpfalz-Kreis

1. Der Erörterungstermin findet am Mittwoch, den 28.02.2018 ab 9:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) im Rathaus der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg im Großen Sitzungssaal (parlamentarischer Trakt 1. Obergeschoß, Raum 247) statt.

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Es wird eine Einlasskontrolle vorgenommen.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
-Planfeststellungsbehörde- Kreisstadt Homburg
Im Auftrag

DS

Silke Jager Der Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 06.02.2018 | Drucken