Topaktuell

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen

Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt

Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt

Bekanntmachung: In-Kraft-Treten der Bebauungsplanänderung "Auf der Heide, 1. Änderung"

KREISSTADT HOMBURG Homburg, 10.07.2017


Bekanntmachung

gemäß §10 Abs.3 des Baugesetzbuches (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I. S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S.1722) und des §12 des Kommunalverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes 1997, S.682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsblatt I S.376) und der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Kreisstadt Homburg vom 09. Dezember 2010


In-Kraft-Treten der Bebauungsplanänderung
„Auf der Heide, 1. Änderung“
Kreisstadt Homburg, Gemarkung Beeden-Schwarzenbach.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.04.2017 die Bebauungsplanänderung „Auf der Heide, 1. Änderung“ als Satzung beschlossen.

- 2 -

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung „Auf der Heide, 1. Änderung“ beschreibt sich wie folgt:

Beginnend in der nordwestlichen Ecke des Geltungsbereiches am Ende des Wendehammers der Ginsterstraße verläuft der Geltungsbereich in Richtung Osten entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1476/18 und ca. 36 m entlang des Flurstücks 1476/19. Der Geltungsbereich verläuft dann weiter Richtung Süden bis auf die nördliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 1474/5. Der Geltungsbereich verläuft dann entlang dieser Grundstücksgrenze Richtung Westen bis auf die südöstliche Ecke des Flurstücks 1474/14. Richtung Norden verläuft die Grenze des Geltungsbereiches dann entlang der östlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 1474/14 und 1474/13 und endet dann am Ende des Wendehammers der Ginsterstraße.

Umfasst werden vom Geltungsbereich die Flurstücke 1474/12, 1474/15 und Teile des Flurstücks 1474/16.

Übersichtslageplan:

Heide

Die Bebauungsplanungänderung „Auf der Heide, 1. Änderung“ und die Begründung liegen im Rathaus, Am Forum, Zimmer 420, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen den Bebauungsplan mit Begründung Auskunft gegeben.

Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz 1 und 2 und Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in §214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und 2 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel an der Abwägung sind gemäß §215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, ebenso die Mängel an der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung, schriftlich gegenüber der Kreisstadt Homburg geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Nach §12 Abs.6 und 7 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.


Die Bebauungsplanänderung „Auf der Heide, 1. Änderung“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.


(Rüdiger Schneidewind)
Oberbürgermeister

Veröffentlicht am: 11.07.2017 | Drucken