Fischereigenossenschaft Homburg, den 03.Mai 2017
Homburg
Bekanntmachung
Die Niederschrift über die Versammlung der Fischereigenossenschaft Homburg liegt
ab 15. Mai 2017, zwei Wochen lang,
bei der Stadtverwaltung Homburg,
Abteilung Liegenschaften und Gebäudemanagement, Zimmer 404,
während der Öffnungszeiten,
zur Einsichtnahme durch die Fischereigenossen aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Beschluss der Fischereigenossenschaftsversammlung vom 14. März 2017 der Reinertrag aus der Fischereiverpachtung 2016/2017 für die Bildung einer Rücklage verwendet wird.
Fischereigenossen, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben, können die Auszahlung ihres Anteiles beantragen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand geltend gemacht wird.
Der Vorsitzende
gez. Helmut Guth
Veröffentlicht am: 11.05.2017 | Drucken