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KREISSTADT HOMBURG
Homburg, den 19.08.2016
Bekanntmachung
zur Auslegung der Karten der Wasserbehörde betreffend die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Blies
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Wasserbehörde - beabsichtigt, auf Grund des § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 79 Abs. 2 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (Amtsbl. 2014 I S. 2) die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Blies:
Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes ergibt sich aus 38 Überschwemmungsgebietskarten i. M. 1:5.000. Danach sind Grundstücke in folgenden Kommunen betroffen:
Stadt Bexbach
Stadt Blieskastel
Gemeinde Gersheim
Kreisstadt Homburg
Gemeinde Kirkel
Gemeinde Kleinblittersdorf
Gemeinde Mandelbachtal
Kreisstadt Neunkirchen
Gemeinde Oberthal
Stadt Ottweiler
Kreisstadt St. Wendel
Die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 WHG i.V.m. § 79 Abs. 2 SWG. Danach gelten Gebiete gemäß § 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 WHG, die in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, mit Bekanntmachung ihrer Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Vor der Bekanntmachung der Verbindlichkeit sind die Karten bei den betroffenen Kommunen und beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz für die Dauer eines Monats zur Einsicht und Stellungnahme für jedermann auszulegen.
Die Karten der Wasserbehörde liegen in der Zeit vom 12.09.2016 bis 12.10.2016 bei
der Stadt Bexbach, Rathausstraße 60, Zimmer 1.11
der Stadt Blieskastel, Rathaus II, Zweibrücker Straße 1, Foyer
der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, Zimmer 11
der Kreisstadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420
der Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, Zimmer 27
der Gemeinde Kleinblittersdorf, Rathausstraße 15, Zimmer 18
der Gemeinde Mandelbachtal, Theo-Carlen-Platz 2, Zimmer 2.01
der Kreisstadt Neunkirchen, Oberer Markt 16, Zimmer A16
der Gemeinde Oberthal, Poststraße 20, Zimmer 22
der Stadt Ottweiler, Goethestraße 13a, Zimmer 20
der Kreisstadt St. Wendel, Marienstraße 20, Zimmer 101 sowie
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, Zimmer 2.29
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 27.10.2016 (einschließlich), Stellungnahmen einreichen.
Die Stellungnahmen sind schriftlich (zweifach) oder zur Niederschrift bei den v. g. Stellen oder beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, Zimmer 2.15 einzureichen.
Die Stellungnahmen müssen die Bezeichnungen der Beteiligten, einen bestimmten Antrag, eine Darlegung des Sachverhaltes und sollten eine eingehende Begründung enthalten. Die betroffenen Grundstücke müssen benannt werden (Gemarkung, Flur, Parzellennummern).
Saarbrücken, den 18.08.2016
Saarland
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
im Auftrag
Marco Hinsberger