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Beschluss des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kaiserslauterer Straße, östlicher Teilbereich"

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 16.10.2019

B E K A N N T M A C H U N G

des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des Bebauungsplanes "Kaiserslauterer Straße, östlicher Teilbereich" in der Gemarkung Homburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kaiserslauterer Straße, östlicher Teilbereich" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 12.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes "Kaiserslauterer Straße, östlicher Teilbereich", bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil, der Begründung sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Ziel verfolgt:
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Gewerbegebietes schaffen. Die Erschließung des Plangebiets ist über die Kaiserslauterer Straße bzw. die Hans-Felden-Straße gewährleistet.

Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Südosten verläuft die Kaiserslauterer Straße, im Westen grenzt das Areal des Schwimmbades an, nordwestlich an den Geltungsbereich angrenzend verläuft die Bahnlinie Homburg-Kaiserslautern und nordöstlich befindet sich ein Gewerbebetrieb.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bereich umfasst eine Fläche von ca. 3 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine geplante gewerbliche Baufläche dar.

B Plan Kaiserslauterer Str. oestl. Teilbereich Geltungsbereich


Geltungsbereich

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Im beschleunigten Verfahren können gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Zeit vom

30.10.2019 bis einschließlich 02.12.2019

während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do: 8.30 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:45 Uhr sowie Fr: 8.30 - 13.00 Uhr) im Bau- und Umweltamt der Stadt Homburg, Am Forum 5, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jedermann vorgebracht werden und auch am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll gegeben und abgegeben werden, oder elektronisch per Email an stadtplanung@homburg.de gesendet werden.

Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Gemäß § 4a Abs. 4 werden die Bekanntmachung und die Unterlagen auch im zentralen Internetportal der Kreisstadt Homburg unter:
http://www.homburg.de/index.php/aktuelles/mitteilungen/bekanntmachungen veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kreisstadt Homburg, den 16.10.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 22.10.2019 | Drucken