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Beschluss des Stadtrates über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch" in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf

KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 06.03.2019

B E K A N N T M A C H U N G
des
Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch"
in der Gemarkung Bruchhof-Sanddorf

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange an der Planung (§3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Der Stadtrat Homburg hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch" gemäß § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03. 11. 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschlossen.

In seiner Sitzung am 21.02.2019 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch", bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der Begründung sowie dem Umweltbericht, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Das nordöstlich des Homburger Stadtteils Bruchhof-Sanddorf an der L223 gelegene Freizeit- und Naherholungsgebiet Königsbruch hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer bedeutenden Freizeitanlage mit Campingstellplätzen, Wochenendhäusern und gastronomischem Angebot entwickelt. Die Freizeitanlage Königsbruch wird seit 1963 von der Firma „Campingplatz Königsbruch GmbH & Co. KG“ betrieben und befindet sich auch vollständig in deren Eigentum. Es existiert eine wasserrechtliche Genehmigung aus den 1970er Jahren. Seitdem hat sich die Anlage baulich weiterentwickelt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden im Bereich der Freizeitanlage bauliche Anlagen in unterschiedlicher Größe und Ausprägung errichtet. Die Bandbreite reicht dabei von Wohnwägen als klassische Form des Campings über eingehauste, nicht jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwägen, Kleinwochenend- und großzügig angelegte Wochenendhäuser bis hin zu sonstigen Wohngebäuden (bzw. für dauerhaftes Wohnen genutzte Mobilheime/ Wochenendhäuser).

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:
Die im Bereich der Freizeitanlage vorhandenen Nutzungen zu sichern und zu ord-nen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bestehenden Anlagen und Bauten zu schaffen, in begrenztem Umfang bauliche Erneuerungen bzw. Um- und Neubauten zu ermöglichen, wobei der Schwerpunkt auf der Bestandsentwicklung liegen soll, dies unter Beachtung der umweltrelevanten Belange (einschließlich der Belange des Landschaftsbildes).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Norden und Westen durch Waldflächen des Lindenwaldes / Jägersburger Waldes, im Nordosten durch die Landesstraße L 223, im Osten durch den Waldrand des Hummelwaldes sowie einen Weiher und im Süden und Südwesten durch Wiesenflächen der Bruchwiesen sowie einen Teich. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 19,3 ha.

Campingplatz Königsbruch


Geltungsbereich

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidene Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom 20.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Homburg, Am Forum, Zimmer 420/421 öffentlich ausliegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden.

Die Bürger sind aufgerufen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kreisstadt Homburg, den 06.03.2019

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 12.03.2019 | Drucken