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Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 21.11.2024 |
DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 |
Abteilung Landentwicklung und ländliche Bodenordnung | Telefon: 0631 3674-0 |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) | Telefax: 0631 3674-255 |
Aktenzeichen: 21148 | E-Mail: DLR-Westpfalz@dlr.rlp.de |
Internet: www.dlr.rlp.de |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald)
Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse als vorgezogene artenschutzfachliche Maßnahmen
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelbach (Wald) ist im noch in der Aufstellung befindlichen Wege- und Gewässerplan eine Reihe von Ausbaumaßnahmen an vorhandenen Forstwegen geplant, die eine vorherige Trassenfreistellung erfordern. Betroffen von diesen Freistellungsmaßnahmen sind auch mehrere Bäume, die potenzielle Quartiere für höhlen- und spaltenbewohnende Tierarten – insbesondere Vogel- und Fledermausarten – aufweisen.
Aus artenschutzrechtlichen Erfordernissen sind bereits im Vorfeld dieser Freistellungsmaßnahmen Ersatzquartiere in genügender Anzahl zu schaffen, in die von den Maßnahmen betroffene Tiere ausweichen können. Im vorliegenden Fall erfolgte dies bereits durch die Aufhängung von artenschutzfachlichen Spezialnisthilfen in geeigneten Waldquartieren an dafür ausgewählten und mit der Forstverwaltung abgestimmten Bäumen.
Insgesamt sind 60 Nisthilfen an 60 Bäumen angebracht worden. Die Bäume sind zusätzlich durch bedruckte Aluminium-Schilder als Habitatbäume kenntlich gemacht.
Die Maßnahmen sind von den betroffenen Grundstückseigentümern zu dulden. Es wird hiermit verboten, die betroffenen Bäume einschließlich der Nisthilfen und Schilder zu zerstören bzw. zu entfernen.
Von den obengenannten Maßnahmen sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung - Flurstück
Vogelbach - 517/4
Vogelbach - 519
Vogelbach - 519/2
Vogelbach - 519/3
Vogelbach - 524/2
Vogelbach - 525
Vogelbach - 544/2
Vogelbach - 549/3
Vogelbach - 554
Vogelbach - 555
Vogelbach - 567
Bruchmühlbach - 1479
Lambsborn - 2535
Im Auftrag
gez.
Jan Emrich
Gruppenleiter
Abteilung Landentwicklung und ländliche Bodenordnung
Das Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.