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Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen
Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen
Homburger Musiksommer startet am 30. Mai - Näheres unter der Rubrik Leben in Homburg - Veranstaltungsvielfalt - Musiksommer
Kreisstadt Homburg (Saar)
Öffentliche Mahnung
Die Steuerpflichtigen der Stadt Homburg, die mit der Zahlung der 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Niederschlagswassergebühren einschließlich der ebenfalls bis zum 15. Februar 2023 fälligen Nachträge im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Zur Vermeidung der kostenpflichtigen Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren werden die Zahlungspflichtigen gebeten, innerhalb einer Woche die geschuldeten Beträge – unter Angabe des Kassenzeichens- auf das auf den Abgabebescheiden aufgeführte Konto zu überweisen.
Für die Steuerbeträge ab 50,00 Euro ist der gesetzliche Säumniszuschlag mit zu entrichten.
Er beträgt für jeden angefangenen Monat 1 % der auf volle 50,00 Euro abgerundeten Steuerforderung.
Ab dem 24. März 2023 erfolgt die zwangsweise Beitreibung.
Homburg, den 02. März 2023
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Michael Forster)
Bürgermeister
Veröffentlicht am: 14.03.2023 | Drucken