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Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen

Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt

Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt

Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen

Widerspruch Wehrpflicht 2024

Kreisstadt Homburg

-  B ü r g e r a m t  -

 

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übersendet nach § 58 c Abs. 2 des Soldatengesetzes Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Zu diesem Zwecke übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der in Frage kommenden Personen.

 

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

 

 

Homburg, den 21. Oktober 2024

Der Oberbürgermeister

 

Michael Forster

  Veröffentlicht am: 04.11.2024 | Drucken