Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Kreisstadt Homburg und ZOLL kontrollieren gemeinsam Shishabars - Zahlreiche Verstöße festgestellt

Shisha1Am vergangenen Freitag, den 31.03.2023, fanden in den Abendstunden Kontrollen von Gaststättenbetrieben mit dem Schwerpunkt „Shisha-Bars“ in Homburg statt. Teilnehmende Behörden waren diesmal das Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt sowie verschiedene Einheiten des Zolls.

Kontrollschwerpunkte der insgesamt 14 Einsatzkräfte waren die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Einhaltung des Tabaksteuerrechts sowie die Einhaltung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Shishas in Betriebsräumen von Gaststätten der Stadt Homburg.


Im Laufe des Abends wurden insgesamt vier Gastronomiebetriebe aufgesucht und vier Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Der Zoll stellte dabei knapp 75 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Es wurden insgesamt vier Straf- und vier Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet.


Außerdem konnten folgende Verstöße im Bereich Schwarzarbeit festgestellt werden: Drei Arbeitnehmer*innen waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bei einem Beschäftigten besteht der Verdacht des Leistungsbetrugs. Die Stadt Homburg stellte in allen Shishabars Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz fest und auch die Hygienezustände der sogenannten Shisha-Küchen ließen zu wünschen übrig. Weitere Kontrollen durch das Landesamt für Verbraucherschutz sind nicht auszuschließen. Die Umsetzung der Homburger Allgemeinverfügung muss bei den Betreibern deutlich besser werden, das heißt, dass die Überwachung und Dokumentation der Kohlenstoffmonoxid-Konzentration verbessert werden muss, als auch die vorgeschriebenen Warnhinweise im Eingangsbereich umgehend anzubringen sind. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden durch die Gewerbebehörde eingeleitet.


Die gemeinsamen Kontrollen waren in jedem Fall ein Erfolg und werden auch in Zukunft wiederholt.

Veröffentlicht am: 04.04.2023 | Drucken