Topaktuell

Einladung zu Bürgerfahrten zum 35. und 40. Jubiläum in die Hombuger Partnerstädte

Städtische Kleiderkammer in Homburg-Erbach geht vom 22. Juli bis zum 9. August in die Sommerpause

Homburger Filmnächte 9. und 10.08.24 auf dem Schlossberg

14. Homburger Klassik Open-Air am 17.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Rock Open Air - SAD Metallica am 18.08.2024 auf dem Christian-Weber-Platz

Start des Förderprogramms „Aktion Wasserzeichen“ in Homburg - Ministerin übergab Zuwendungsbescheid an Bürgermeister Michael Forster

IMG 6203Ministerin Petra Berg war am vergangenen Freitag in Homburg, um den Zuwendungsbescheid zu überreichen (v. l. n. r. Bürgermeister Michael Forster, Ministerin Petra Berg und Martin Orschekowski, den Leiter der Abteilung Stadtentwässerung bei der Stadt Homburg).

Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 2. Juni 2022 und der Übergabe des Zuwendungsbescheides in Höhe von 447.000 Euro durch die Umweltministerin Petra Berg startet die Umsetzung des Förderprogramms „Aktion Wasserzeichen“ in Homburg.

Das Förderprogramm dient der Entlastung der Kanäle und zielt darauf ab, den Wasserhaushalt in der Kreisstadt möglichst naturnah zu gestalten. Dies bedeutet, dass sauberes Regenwasser nicht mehr in den Mischwasserkanal abgeführt wird, sondern durch die Entsiegelung von Flächen im Boden versickert. In den Genuss des im letzten Jahr aufgelegten Förderprogramms kann jeder Grundstückseigentümer sowie die ansässigen Betriebe in Homburg kommen. „Wir wollen einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt in den Kommunen“, betonte Ministerin Berg bei ihrem Besuch am Freitag in Homburg.

Bürgermeister Michael Forster bedankte sich für die großzügige Förderung und betonte: „Wir wissen, welche Bedeutung diese Maßnahmen für den Wasserhaushalt haben und dass sie auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Da wir dieses Programm ohne die Fördermittel des Landes allein nicht tragen könnten, freuen wir uns sehr über diese Hilfe. Nun ist es unsere Aufgabe, unsere Bürgerinnen, Bürger und ansässige Betriebe zum Mitmachen zu motivieren.“

Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angelegt und wurde vom Umweltministerium im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ angestoßen. Bis Ende 2025 können Fördergelder beantragt werden, sofern das jährliche Gesamtfördervolumen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschöpft wurde. Das Förderprogramm inklusive Antragsformular kann mit allen Einzelheiten und Anforderungen unter www.homburg.de (Rubrik: Stadtprofil, Familie und Soziales, Förderprogramme) eingesehen werden. Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht begonnen sein. Der Förderantrag ist an die Abteilung 680 Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg zu richten.

Im Zuge der Zuschussmaßnahmen können auch Zwischenspeicherungen durch Retentionszisternen, die zu einer Zeitverzögerung bei der Beaufschlagung der Kanäle mit Niederschlagswasser führen, gefördert werden.

„Im Wesentlichen geht es darum, die hydraulische Belastung der Mischwasserkanäle zu reduzieren und somit die Qualität der Gewässer zu verbessern. Durch diese Maßnahmen wird auch eine Anreicherung des Grundwassers angestrebt sowie eine Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage durch eine geringere Zuführung von nicht belastetem Regenwasser“, so der Leiter der Abteilung Stadtentwässerung im Rathaus, Martin Orschekowski.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

Entsiegelung
Umwandlungen von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen.
Versickerung
Das Versickern von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser (z. B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellflächen) auf dem eigenen Grundstück z.B. durch Flächenversickerung, Muldenversickerung oder Versickerungs-/ Verdunstungsteich
Regenwasserrückhaltung
Beinhaltet die Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser in einem Speicher, z.B. Retentionszisterne, Rigole mit einer gedrosselten Einleitung in den Mischwasserkanal
Getrennte Ableitung
(offen oder geschlossen) in ein Oberflächengewässer

Veröffentlicht am: 23.08.2022 | Drucken