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Zur Situation im Rathaus - Schneidewind und Forster gaben Stellungnahmen ab

Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind wurde am Donnerstag vom Landgericht Saarbrücken zu 15 Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Am Freitagmorgen ließ er mit einer Stellungnahme Folgendes veröffentlichen: „Das gestern verkündete Urteil hat mich - wie viele andere auch - geschockt. Zwar ist mir bewusst, dass es Aufgabe eines Gerichts ist, einen Sachverhalt zu würdigen. Dennoch habe ich von meinem Recht Gebrauch gemacht, gegen das Urteil Revision einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen. Der entsprechende Schriftsatz meines Verteidigers ging heute beim Landgericht ein.

In der Erwartung eines längeren Revisionsverfahrens, und um Schaden von der Stadt Homburg abzuwenden, lasse ich ab dem heutigen Tage mein Amt als Oberbürgermeister ruhen. Ich habe daher vor wenigen Minuten das zuständige Innenministerium gebeten, alle dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Ich bedanke mich bei meiner Familie, engen Freunden und Weggefährten, die mir in diesen Tagen Halt geben, und bitte um Verständnis, dass ich mich - über diese Erklärung hinaus - öffentlich bis auf Weiteres nicht äußern werde.“

Bürgermeister Michael Forster wird somit bis auf Weiteres die Aufgaben des Oberbürgermeisters wahrnehmen und die Amtsgeschäfte führen. Auch er meldete sich noch am Freitag mit einer Stellungnahme zu Wort: „Ich respektiere den Schritt von Rüdiger Schneidewind. Unsere Stadt befindet sich in einer außergewöhnlichen und schwierigen Situation.

Ich sehe meine Aufgabe jetzt darin, die Verwaltung neu zu strukturieren, professionell zu führen und dafür zu sorgen, dass sie künftig an Recht und Gesetz orientiert arbeitet. Ich werde dazu all meine Verwaltungs- und kommunalpolitische Erfahrung einbringen. Dabei setze ich auch vor allem auf das Engagement und das Zusammenwirken aller Beschäftigten der Stadtverwaltung, damit uns das gelingt. Als ersten Schritt werde ich deshalb eine außerordentliche Personalversammlung einberufen“, erklärte Forster.

Am Freitagnachmittag gab das Innenministerium bekannt, dass es beamtenrechtlich nicht möglich ist, als Oberbürgermeister sein Amt ruhen zu lassen. Daher folgt in dieser Woche eine Anhörung und womöglich die Suspendierung Schneidewinds.

Das Innenministerium wies darauf hin, dass für den Zeitraum der vorläufigen Suspendierung auch Schneidewinds Bezüge um bis zu 50 Prozent gekürzt werden können.

Sollte Rüdiger Schneidewind letztlich rechtskräftig zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, verliere er seinen Beamtenstatus und auch seine Pensionsansprüche.

Veröffentlicht am: 25.02.2019 | Drucken