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Forster wundert sich über Reaktion des SV Beeden - Bürgermeister sagt: Verein hat nach der Abmahnung durch die Stadt die Chance, entsprechende Rahmenbedingungen für die Reihe „Live am Biotop“ zu schaffen – Kündigung steht derzeit nicht zur Diskussion

Der Homburger Bürgermeister Michael Forster will die Tatsache, dass der SV Beeden sich aktuell an die Medien gewandt hat, nachdem der Verein im Zusammenhang mit der von ihm im Bereich eines von der Stadt gepachteten Biergartens veranstalteten Konzert-Reihe „Live am Biotop“ eine Abmahnung durch die Liegenschaftsabteilung der Stadt erhalten hat, nicht unkommentiert lassen.

„Ganz ehrlich: Mich erstaunt die Reaktion des Vereins durchaus“, sagt Forster, der diese Vorgehensweise der Beeder Verantwortlichen um die Vorsitzenden Achim Müller, Andreas Keller und Michael Sutter nicht nachvollziehen kann. Insbesondere könne er den vom Verein unterschwellig in Richtung Stadtverwaltung formulierten Vorwurf nicht akzeptieren, dass die Stadt damit die Reihe insgesamt gefährde. Forster stellt sich in diesem Fall ganz klar vor die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, betont aber gleichzeitig auch die Dialogbereitschaft der Stadt.

Und auch den Zeitpunkt der Abmahnung (sowie der darin enthaltenen Kündigungsandrohung) hält der Verwaltungschef für geboten. Diesen aus Vereinssicht zu kritisieren, verwundere ihn schon. „Ganz im Gegenteil ist es doch so, dass wir aktuell mit einer juristisch gerechtfertigten Reaktion den Verein sehr frühzeitig mit seinen Pflichtverstößen sowie Beschwerden von Nachbarn und Anliegern konfrontiert haben.“ Das sei zum einen ein Hinweis, dass die Stadt den Beschwerdeführern den Stellenwert einräume, den sie notwendigerweise verdient hätten. „Wir nehmen diese Klagen ernst“, sagt Forster.

Mehr noch aber sei das frühzeitige und umsichtige Anschreiben und Abmahnen des Vereins, das im November zu Recht erfolgt ist, ein klares Statement der Verwaltung, dem Verein im Vorfeld einer im kommenden Jahr möglicherweise geplanten Neuauflage der Veranstaltungsreihe die Chance einzuräumen, rechtzeitig Versäumnisse aus dem Weg zu räumen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

„Damit zeigen wir doch ganz klar, dass wir nichts gegen die engagierte kulturelle Arbeit beim SV Beeden haben, der mit dieser Reihe durchaus ein Publikum gefunden zu haben scheint. Mit Rücksicht auf Anlieger müssen wir aber darauf achten, dass die in dem Pachtvertrag mit dem SV Beeden schriftlich festgehaltenen Konditionen und Voraussetzungen eingehalten werden.“ Der Verein habe nun hinreichend Zeit, auf die von der Stadtverwaltung monierten Aspekte zu reagieren.

Die Stadt hatte dem Verein mit Schreiben vom 15. November vorgehalten, gegen Pflichten aus dem Pachtvertrag verstoßen zu haben.

Konkret heißt es seitens der Stadt: Im Bauschein ist geregelt, dass Sie einen Biergarten mit maximal 200 Personen errichten und betreiben dürfen, so lange während der von Ihnen angegebenen Betriebszeiten (werktags zwischen 15.00 Uhr und 22.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 11.00 Uhr und 22.00 Uhr) die vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mitgeteilten Geräuschimmissionen tagsüber von 6.00 Uhr – 22.00 Uhr von 55 dB(A)) nicht überschritten werden. Dies ist allerdings nur bei einem „normalen“ Biergartenbetrieb ohne Gesangsdarbietung einzuhalten.

Aufgrund von Nachbarbeschwerden und von Plakaten ist mittlerweile auch bekannt, dass Sie zudem noch die Konzertreihe „Live am Biotop“ betreiben und während der Sommermonate Livemusik unter Benutzung von Beschallungsanlagen anbieten. Es handelt sich somit um Konzerte, welche nach dem oben genannten Bauschein einer Genehmigung des Rechts- und Ordnungsamtes der Kreisstadt Homburg bedurften. Eine entsprechende Nachfrage an dieser Stelle hat hier allerdings ergeben, dass Ihrerseits keine Genehmigungen für das Jahr 2022 beantragt wurden. Darüber hinaus haben Sie durch Veranstaltung von Musikdarbietungen mit Beschallungsanlagen die festgesetzten Lärmwerte überschritten, weshalb es auch zu Lärmbeschwerden sowohl bei der Kreisstadt Homburg als auch bei der Polizeiinspektion Homburg gekommen ist. Trotz der Vereinbarungen im Pachtvertrag, denen Sie mit Ihren Unterschriften zugestimmt haben, kam es bereits mehrfach zu dieser Vertragsverletzung.

Die Stadt bezeichnet dieses Verhalten als „nicht mehr tolerierbar“, weshalb sie den Verein hiermit das erste Mal abmahne. Zudem wird in dem Schreiben darum gebeten, für die Beseitigung der Pflichtverletzungen und der Überschreitung der Lärmwerte zu sorgen. Solle sich am Verhalten des Vereins nichts ändern oder dieser nicht dafür sorgen, dass die Abmahnungsgründe beseitigt werden, könnte in letzter Konsequenz eine Kündigung erfolgen.

„Diese steht aber derzeit absolut nicht zur Diskussion“, unterstreicht Bürgermeister Michael Forster.

Veröffentlicht am: 23.11.2022 | Drucken