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Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen
Wertstoffhof am Zunderbaum am 21. Mai geschlossen
Ansprechende Fußgängerzonen, Plätze und Brunnen lassen das Einkaufen, Bummeln und Verweilen in Homburg zum Vergnügen werden.
Parks, Grünflächen und Naturräume prägen Homburgs Stadtbild zudem im besonderen Maße, daher trägt die Stadt auch den Beinamen „Stadt des Baumes“. Auch der Homburger Stadtpark bietet seit 1982 Möglichkeiten der Erholung und Entspannung.
Grünanlagen sind essentiell für ein gesundes Stadtklima, und die große Zahl der Grünflächen in Homburg ist ein sichtbares Zeichen für hohe Lebensqualität. Der Freizeit- und Erholungswert dieser Grünanlagen wird nicht nur von den Menschen in Homburg geschätzt – auch beim „besten Freund des Menschen“ sind sie als Auslaufflächen beliebt.
Mit der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Homburg ist festgelegt, dass in Homburg Hunde mit einem Körpergewicht von mehr als 20 kg oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm stets an der Leine zu führen sind. Gerade beim Umgang mit Haustieren setzt ein friedliches Miteinander eine erhöhte Rücksichtnahme voraus. Daher bittet die Stadtverwaltung Homburg speziell alle Hundehalter, die Ängste einiger Mitmenschen vor Hunden ernst zu nehmen – das stärkt die Toleranz auf beiden Seiten und ermöglicht ein besseres Miteinander beim Nutzen der Homburger Anlagen.
Dazu gehört auch, was viele Hundehalter schon tun: die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner mit einem Hundekot-Beutel zu entsorgen. Gemäß der städtischen Polizeiverordnung ist es den Haltern und Führern von Hunden untersagt, Hunde auf öffentlichen Straßen oder in Anlagen abkoten zu lassen, ohne den Hundekot anschließend umgehend zu beseitigen. Ordnungswidrig im Sinne des § 63 Saarländisches Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dem Verbot des § 5 Abs. 4 Hunde auf öffentlichen Straßen oder in Anlagen abkoten lässt, ohne den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße in Höhe von 30 Euro geahndet. Gleichzeitig würde es die Ortspolizeibehörde der Stadt bedauern, wenn sie repressiv eingreifen müsste.
Daher bietet die Stadt Homburg, um den Hundehaltern behilflich zu sein, spezielle „Hundekot-Beutel“ kostenlos an. Pro angemeldeten Hund können 100 Beutel pro Monat an folgenden Stellen abgeholt werden:
- an der Information im Rathaus, geöffnet Mo - Do von 7 - 18 Uhr, Fr 7 - 12 Uhr,
- im Stadtbusbüro im Talzentrum, geöffnet Mo bis Fr von 9.30 - 18 Uhr und
- im Baubetriebshof, Am Hochrech 1, geöffnet von Mo bis Fr 7 - 15 Uhr.
Gleichzeit ruft die Stadtverwaltung dazu auf, sich die kostenlosen Beutel zu besorgen und zu nutzen, um die Stadt von Hundekot sauber zu halten. Denn schließlich ärgert sich auch ein Hundehalter, wenn er in einen Hundehaufen tritt.
Veröffentlicht am: 09.03.2017 | Drucken