Topaktuell

Aufgrund von Asphaltarbeiten muss der Kreisverkehrsplatz in der Berliner Straße bis voraussichtlich 28.03. gesperrt werden.

Am Donnerstag, 3. April, ist der zentrale Annahmeplatz für Grüngut in der Neuen Industriestraße geschlossen.

Teilbereich der Kirrberger Straße bis voraussichtlich 25.04. voll gesperrt

Anmeldungen zum Osterferienprogramm beim Kinder- und Jugendbüro ab sofort möglich

Reparatur-Treff findet wieder am 2. April statt

Talstraße wird zum Keramikmarkt gesperrt

Kanalbauarbeiten „Alte Feuerwache“: Sechster Bauabschnitt kurzfristig gestartet

Resolution

Resolution der Stadt Homburg zum wirksamen Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung sowie vor der unkontrollierten Entwicklung des Mobilfunks.

 

Homburger Stadtrat im Oktober 2004

 

Gerichtet an das Europäische Parlament, den Bundestag, den Landtag, das Bundesumweltministerium, die Landesregierung, den Saarländischen Städte- und Gemeindetag, die kommunalen Spitzenverbände wie den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie die regionalen Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundes- und Landtages.

 

Von vielen Ärzten, Wissenschaftlern, Fachleuten und auch Privatpersonen wird angezweifelt, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte von einer Mobilfunksendeanlage keine gesundheitlichen Auswirkungen ausgehen können.

 

Kernpunkte der Kritik sind, dass die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nur thermische Wirkungen, nicht jedoch bestimmte athermische Effekte der Mobilfunkstrahlung berücksichtigen und die Grenzwerte keine Vorsorgegrenzwerte darstellen, obwohl in Deutschland im Rahmen der Umweltpolitik die grundlegende Idee des Vorsorgeprinzips entwickelt wurde. Zu den Auswirkungen von Mobilfunksendeanlagen auf die menschliche Gesundheit gibt es bereits eine Reihe von Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass durch Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können.

 

Auch aufgrund dieser Untersuchungen hat die Stadt Homburg allen Grund, die Ängste und Sorgen der Bevölkerung sehr ernst zu nehmen. So wird sie innerhalb von Wohngebieten keine stadteigenen Gebäude für eine Vermietung an Mobilfunkbetreiber zur Verfügung stellen und die Homburger Bevölkerung auf die Problematik von Vermietungen dieser Art hinweisen.

 

So lange die geltenden Grenzwerte nicht verändert werden, gibt es sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Kommunen kaum juristische Möglichkeiten, gegen vorhandene bzw. geplante Sendeanlagen vorzugehen, weil die Gerichte den Schutz der Bevölkerung als ausreichend ansehen, sofern die Mobilfunkanlage diese Grenzwerte einhält. Das Einhalten dieser Grenzwerte gilt durch die Erteilung der Standortbescheinigung durch die Regulierungsbehörde als erwiesen.

 

Die deutschen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen sind erheblich höher als vergleichbare Regelungen in manchen benachbarten Ländern bzw. Regionen (z.B. Schweiz, Österreich/Bundesland Salzburg), wo Mobilfunk auch mit deutlich niedrigeren Grenzwerten für die Strahlenbelastung betrieben werden kann.

 

Daher fordern wir alle verantwortlichen Personen und Institutionen auf, entsprechend dem überall im Umwelt- und Verbraucherschutz geltenden Vorsorgeprinzip folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten:

 

  1. Absenkung des Grenzwertes für die Leistungsflussdichte von Mobilfunksendeanlagen in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) auf ein gesundheitsverträgliches Maß. (Die Stadt Naila fordert z.B. eine Reduzierung um den Faktor 1:1.000.000 gegenüber dem derzeit geltenden Wert, um dem Vorsorgeansatz Rechnung zu tragen.) 
  2. Erteilte Standortbescheinigungen für bestehende Mobilfunksendeanlagen sind gemäß der Ermächtigung des § 7 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) umgehend zu widerrufen, sobald die Grenzwerte nach § 3 BEMFV i.V.m. der 26. BImSchV geändert worden sind.
  3. Einführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit einer rechtlich verbindlichen Beteiligung der Kommunen und der Bürger für alle Mobilfunksendeanlagen. 
  4. Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller sowie der Mobilfunkbetreiber zur Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren von Hochfrequenzgeräten wie Mobiltelefonen, schnurlosen DECT-Telefonanlagen und Wireless-LAN-Anlagen.

 

Darüber hinaus setzt sich die Stadt Homburg dafür ein, die Transparenz bei der Planung und Umsetzung neuer Mobilfunkanlagen zu erhöhen. Während die Kommunen kaum Einfluss auf den Aufbau von Mobilfunkanlagen haben, stehen sie gegenüber der Bevölkerung oft an erster Stelle in der Verantwortung.

 

Trotz der „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ (Juli 2001) und auch nach Abschluss der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber „Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Informationen und vertrauensbildende Maßnahmen bei Ausbau der Mobilfunknetze“ (Dezember 2001) ist es bisher nicht gelungen, eine zufriedenstellende kooperative Zusammenarbeit zu organisieren.

 

Besonders die Transparenz gegenüber der Bevölkerung wird konterkariert, wenn den Kommunen Angaben zu geplanten Anlagen zur Verfügung gestellt werden, diese jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für interne planerische Zwecke verwendet werden dürfen. In diesem Zusammenhang haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder den Bundesgesetzgeber bereits im Oktober 2002 aufgefordert, über die Erstellung von Mobilfunkkatastern und die Veröffentlichung dieser Daten zu entscheiden.

 

Die Akzeptanz der Mobilfunkanlagen wird sich nur dann verbessern, wenn die Bevölkerung an der Standortwahl angemessen beteiligt wird. An einem solchen Prozess wird sich die Stadt nicht nur als Moderator beteiligen, sondern sie würde bei problematischen Standorten durch das Angebot von Alternativstandorten aktiv an einem Kompromiss, der von der Bevölkerung akzeptiert wird, mitarbeiten.