Für die Umtauschfrist ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!) entscheidend. Diese Angaben finden Sie in Ihrem Führerscheindokument.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.