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Wahlen

Wahl zum Integrationsbeirat am 15. Juni 2025

Am Sonntag, den 15. Juni 2025, findet in der Kreisstadt Homburg erstmals die Wahl eines Integrationsbeirates statt. Der Integrationsbeirat ist ein politisches Gremium. Er vertritt die Interessen der Migrantinnen und Migranten auf politischer, kultureller und sozialer Ebene in der Kreisstadt Homburg im Rahmen deren kommunaler Zuständigkeit (Selbstverwaltungsangelegenheiten). Zu diesem Zweck darf sich der Integrationsbeirat mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten befassen, welche die Belange von Migrantinnen und Migranten betreffen.

 

Der Integrationsbeirat besteht aus 15 Mitgliedern. Davon werden 10 Mitglieder in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. 5 Mitglieder werden durch den Stadtrat der Kreisstadt Homburg entsandt.

Für die Wahl zum Integrationsbeirat wurden folgende vier Wahlvorschlage zugelassen:

  • - Alnoaman (Einzelbewerber)
  • - Brücke der Kulturen
  • - Hand in Hand für Homburg
  • - Haus Afrika 

 

Wer ist für den Integrationsbeirat wahlberechtigt?

 

Wahlberechtigt für den Integrationsbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die

  1. nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
  2. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
  3. Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder
  4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben

und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Kreisstadt Homburg ihre Hauptwohnung haben.

 

Was muss ich tun, damit ich mein Wahlrecht am Wahltag ausüben kann?

 

Von Amts wegen werden alle Personen ins Wählerverzeichnis aufgenommen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind (Nummer 1). Diese erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post.

Die weiteren Wahlberechtigten (Nummer 2 bis 4) können das Wahlrecht nur dann ausüben, wenn sie bis zum 21. Tag vor der Wahl, dem 25. Mai 2025, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen (Anlage 4).

 

 

Kontaktadressen

 

Bei weiteren Fragen zum Integrationsbeirat und seiner Wahl stehen Ihnen gerne – auch für einen persönlichen Termin - zur Verfügung:

 

 

  • das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration

E-Mail:       sozialamt@homburg.de

Telefon:     06841-101 118 (Frau Weidler)

 

Telefon:     06841-101 210 (Frau Puchner)

 

 

 

Weiterführende Links:

Satzung für den Integrationsbeirat der Kreisstadt Homburg

Bekanntmachung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Integrationsbeirat