Topaktuell

Neue Termine für die Abfuhr von Sperrmüll sind erst ab Januar 2026 wieder möglich

Städtische Dienststellen bleiben zwischen dem 24. Dezember und 5. Januar geschlossen

Stichtag 31.12.2025: Bürger/innen werden gebeten, den Zählerstand ihrer Garten-Wasserzähler an die Stadtentwässerung zu übermitteln

Neuer Müllabfallkalender für 2026 liegt aus

Beteiligungsbericht 2023 liegt ab 5. Januar öffentlich aus

Wissenschaftspreis

 

Ausschreibung des Wissenschaftspreises der Stadt Homburg für das Jahr 2026

Im Rahmen der Hochschulwoche 2026, die vom 15. bis 19. Juni 2026 begangen werden soll, wird der Oberbürgermeister der Stadt Homburg zur Eröffnung dieser Woche am Montag, 15. Juni, die Verleihung des 24. Wissenschaftspreises der Stadt Homburg vornehmen. Hierfür ist ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen.

Bewerberinnen und Bewerber sollten bitte die Bedingungen zur Einreichung der Arbeiten gemäß den Richtlinien beachten. Die Einsendefrist der Bewerbung endet am 28. Februar 2026.

Die Stadtverwaltung freut sich über eine rege Teilnahme wünscht allen Beteiligten viel Erfolg.

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Der Rat der Stadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 25. September 1980 den Wissenschaftspreis gestiftet, um die wissenschaftliche Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes zu fördern.

Der Preis soll zugleich die Verbundenheit zwischen der Medizinischen Fakultät und der Stadt Homburg vertiefen.

Die Vergabe des Preises vollzieht sich nach folgenden Richtlinien:

  1. Der Preis dient der Auszeichnung hervorragender wissenschaftlicher Arbeiten aus dem Gesamtbereich der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes.
     
  2. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und soll jedes Jahr verliehen werden. Der Preis richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im frühen Stadium ihrer Karriere. „Früh“ ist in Anlehnung an die Deutsche Forschungsgemeinschaft wie folgt definiert: Das Datum der Promotion darf bei Ende der Einreichungsfrist nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Es ist auch möglich, sich während der Promotion zu bewerben.
     
  3. Der Dekan/die Dekanin der Medizinischen Fakultät macht im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister/ der Oberbürgermeisterin rechtzeitig auf die Bedingungen und den Zeitpunkt der Preisverleihung aufmerksam und gibt die Einsendefrist für die Einreichung der Arbeiten bekannt. Die Ausschreibung soll möglichst Mitte Januar erfolgen. Der 28. Februar des Jahres der Preisverleihung ist als spätestes Datum für die Einreichungen angedacht.
     
  4. Bewerbungen sind nur möglich mit einer peer-reviewten bereits publizierten oder zur Publikation angenommenen wissenschaftlichen Originalarbeit (Nachweis der Zeitschrift beifügen). Die Publikation muss an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes angefertigt worden sein. Die Arbeit muss in den vergangenen 12 Monaten erschienen oder angenommen worden sein - und nicht an einem anderen Wettbewerb teilgenommen haben. Übersichtsreferate (Reviews) werden nicht berücksichtigt.
     
  5. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen ein einziges PDF mit dem Kennwort „Wissenschaftspreis“ an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin in deutscher oder englischer Sprache per Email schicken (pressestelle@homburg.de).

    Das PDF muss Folgendes enthalten:
    - Kurzes Anschreiben
    - Erläuterung der eigenen Beiträge im Kontext der wissenschaftlichen Relevanz der Arbeit (maximal eine Seite, Arial 11, 1.5-zeilig)
    - Tabellarischer Lebenslauf (eine Seite)
    - Die Publikation, auf die sich die Ergebnisse beziehen
     
    Die Arbeiten werden dem Kuratorium zur Beurteilung zugeleitet.

  6. Das Kuratorium besteht aus sieben Professoren der Medizinischen Fakultät, wobei die klinischen und vorklinischen bzw. theoretischen Fächer zu berücksichtigen sind. Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin der Stadt Homburg beruft die Mitglieder des Kuratoriums. Die Berufung erfolgt auf die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederberufung ist möglich. Das Kuratorium wählt eine(n) Vorsitzende(n). Bei Ausscheiden eines Mitgliedes schlägt das Kuratorium ein neu zu berufendes Mitglied vor. Soweit eine Arbeit aus dem Institut oder der Klinik eines Mitgliedes des Kuratoriums entstammt, soll das Kuratorium für diesen Fall auf Zeit ein Ersatzmitglied berufen.

  7. Das Kuratorium begutachtet die eingegangenen Arbeiten und wählt die preiswürdigste(n) Arbeit(en) aus. Zur Begutachtung können auch Sachverständige außerhalb der Medizinischen Fakultät Homburg herangezogen werden.
     
  8. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig. Sie wird dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin der Stadt Homburg mitgeteilt, der/die die Preisverleihung im Rahmen der Hochschulwoche öffentlich vornimmt.

 
Homburg, am 18. September 2025

Michael Forster
Oberbürgermeister

 

Hier können Sie sich die vollständigen Richtlinien als PDF-Datei downloaden.

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, wenden Sie sich gern an:

  • Kreisstadt Homburg
  • Stabstelle Kommunikation
  • Am Forum 5
  • 66424 Homburg
  • Tel. (06841)101-201
  • Fax (06841)101-251
  • E-Mail: juergen.kruthoff@homburg.de