Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt
Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen
Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.
Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau
Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt
Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt
KREISSTADT HOMBURG Homburg, den 08.08.2017
B E K A N N T M A C H U N G
über die
Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Umbau der Anschlussstelle Einöd a. R. Neunkirchen an der A 8 mit Anbau eines Beschleunigungsstreifens in der B 423 am Ende des Abfahrtsastes auf einer Baulänge von 213 m, mit Verschiebung des vorhandenen Bankettes und der vorhandenen Böschung, mit Maßnahmen nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) sowie entsprechenden landschaftspflegerischen Minderungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen, der Gemarkung Einöd der Kreisstadt Homburg auf dem Gebiet des Saar-Pfalz-Kreises.
Der Planfeststellungsbeschluss des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 04.08.2017 – Az.: 8270-003#006 – der das o. g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit von
Donnerstag, dem 31. August bis einschl. Mittwoch, dem 13. September 2017
in der Kreisstadt Homburg, im Rathaus, Am Forum 5, 66424 Homburg – Zimmer Nr. 420 zu folgenden Zeiten:
montags-donnerstags: 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00-15:45 Uhr und
freitags: 8:00 – 13:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
-Planfeststellungsbehörde-
Im Auftrag
Silke Jager
Veröffentlicht am: 22.08.2017 | Drucken