Topaktuell

Jetzt anmelden zum Stadtradeln - Aktion findet ab 1. Juni statt

Städtische Kleiderkammer aufgrund eines Rohrbruchs bis auf Weiteres geschlossen

Am 6. Mai bleibt das Amt für Jugend, Senioren, Soziales und Integration ganztägig geschlossen.

Kunstausstellung Karin Spiegel vom 19.05.-08.06. im Kulturzentrum Saalbau

Bundesweite Umstellung: Ab sofort dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form übermittelt werden - Näheres dazu unter der Rubrik: Service, Bürgeramt

Lambsbachstraße aufgrund von Kanaleinbruch teilweise ab 5. Mai gesperrt

Gewerbeamt ist am 15. Mai geschlossen

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Bildung eines kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 26. März 2015

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Bildung eines kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 26. März 2015

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in Verbindung mit § 50a des KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) in Verbindung mit § 19 Abs. 5 des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2987), zuletzt geändert durch Artikel 102 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Bildung eines kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 26. März 2015 wird wie folgt geändert:

In § 9 Abs. 1 wird das Wort „zweimal“ durch das Wort „einmal“ ersetzt.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Homburg, den 16. Dezember 2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 20.12.2022 | Drucken