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Kreisstadt Homburg (Saar)
B E K A N N T M A C H U N G
Am 15. November wird das vierte Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2025 fällig.
Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins und des im letzten Abgabenbescheid neu festgesetzten Betrages wird besonders hingewiesen.
Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.
Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,
IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM
sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.
Homburg, den 31. Oktober 2025
Der Oberbürgermeister
(Michael Forster)
