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9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg

9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung von
Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage
der Kreisstadt Homburg
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS –
vom 10. Dezember 1998
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Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 16. Februar 2022 (Amtsblatt I S. 534) und des § 50 a des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 173 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS – vom 10. Dezember 1998, zuletzt geändert durch die Nachtragssatzung über die Festsetzung von Abwassergebührensätzen vom 16. Dezember 2021, wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr für die Reinigung von Sinkkästen beträgt je Reinigung 6,65 €.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Homburg, den 16. Dezember 2022

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Michael Forster
(Bürgermeister)

Gem. § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Veröffentlicht am: 20.12.2022 | Drucken