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Das Stadtfest der Inklusion führt zu einigen Einschränkungen

Verbindung zwischen Unterer und Oberer Allee vom 17. Juni bis voraussichtlich 3. Juli gesperrt

Ausgenommene Marktfläche in 2021

Kreisstadt Homburg 11.11.2010

B E K A N N T M A C H U N G

Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung über die Veranstaltung von Wochenmärkten, Volksfesten und Jahrmärkten in der Kreisstadt Homburg (Saar) – Marktsatzung – vom 08. Juli 1993, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 13. Mai 2015, wird bekannt gemacht, dass für das Jahr 2021 eine Fläche von 40 m² in der Eisenbahnstraße, vor dem Anwesen 5-9, als Fläche für den Außenausschank von der Wochenmarktfläche ausgeschlossen wird.

Der Oberbürgermeister
In Vertretung

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 26.11.2020 | Drucken