Topaktuell

Klassik Open Air 2025: Vorverkauf ist gestartet

Nächster Reparatur-Treff findet am 2. Juli statt

Daten über Alters- und Ehejubiläen 

Kreisstadt Homburg

-  B ü r g e r a m t -

 


B e k a n n t m a c h u n g

 


Nach § 50 Abs. 2 des Bundemeldegesetzes (BMG) in der derzeit geltenden Fassung dürfen die Meldebehörden

Daten über Alters- und Ehejubiläen 

nur übermitteln, wenn der / die Betroffene/n nicht widersprochen hat / haben.

 

Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, richten bitte ihren

 

Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgeramt der Kreisstadt Homburg, Rathaus, Zimmer 150, Am Forum 5, 66424 Homburg.

 

Homburg, den 18.03.2025

 

Der Oberbürgermeister

 

Michael Forster

  Veröffentlicht am: 18.03.2025 | Drucken