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Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2023

Kreisstadt Homburg (Saar)

Bekanntmachung


Am 15. Februar wird das erste Viertel der Gewerbesteuervorauszahlung, der Grundbesitzabgaben, der Hundesteuer, der Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren für das Rechnungsjahr 2023 fällig.

Auf die Beachtung dieses Zahlungstermins wird besonders hingewiesen.

Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Säumniszuschlag erhoben.

Überweisungen können auf das Konto bei der Kreissparkasse Saarpfalz,

IBAN DE34594500101010350450 , BIC SALADE51HOM sowie auf die Konten der Stadtkasse bei allen Banken in Homburg vorgenommen werden.

Homburg, den 01. Februar 2023

Der Oberbürgermeister
In Vertretung:

(Michael Forster)
Bürgermeister

Veröffentlicht am: 09.02.2023 | Drucken